… ist die Haftpflichtversicherung am Zug. Und zwar sowohl bei Sachschäden als auch bei Personenschäden. Löst sich zum Beispiel eine Dachpfanne und durchschlägt das Autofenster des Nachbarn, so ist die Haftpflichtversicherung zuständig. Hier sollte man aber abwägen und kleinere Beträge lieber aus eigener Tasche zahlen. Denn jedes Mal, wenn man die Haftpflicht in Anspruch nimmt, erhöht sich der Versicherungsbeitrag.