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Bei Mietern…

Bei Mietern...

… greift meist auch die Gebäudeversicherung und der Vermieter ist zuständig. Dennoch darf man sich darauf nicht ausruhen, sondern sollte dem Vermieter sämtliche Schäden unverzüglich melden.

Veröffentlicht am Juli 11, 2018Juli 11, 2018Volle Größe 1500 × 1000

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Veröffentlicht inRisiko Sturmschaden: Was bezahlt die Versicherung?
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