Die neuen Rechte für Pauschalreisen haben für Reisende allerdings auch eine Kehrseite: Eine mögliche Preiserhöhung darf vertraglich festgehalten werden. Dann gilt: Bis 20 Tage vor Reisebeginn dürfen die Kosten um acht Prozent steigen, wenn seit der Buchung die Treibstoffkosten, Steuern oder Wechselkurse gestiegen sind. Im Umkehrschluss dürfen Reisende aber auch einen Preisnachlass fordern, sollten diese Kosten im Zeitraum zwischen Buchung und Reise sinken.