Nichts passiert?

Nichts passiert?

Im Idealfall sollte das Problem noch während des Aufenthaltes behoben werden. Ist das nicht der Fall, sollte man nach der Reise nochmals Beschwerde einlegen und Entschädigung verlangen. Wichtig ist dabei, dass man belegen kann, dass man den Mangel bereits während des Urlaubs gemeldet hat. Übrigens: Eine Entschädigung ist als Geldbetrag fällig. Gutscheine sollten nur angenommen werden, wenn sie einen deutlichen Vorteil bringen.