Sicher mit dem Fahrradträger Urlaub – die besten Tipps für 2019!

Der nächste Urlaub ist geplant – diesmal sogar mit Fahrrädern! Sie freuen sich, aber haben gleichzeitig auch Bedenken vor der Reise mit Fahrradträger und Auto: wird der Träger halten? Habe ich alles richtig montiert? Hoffentlich hält mich die Polizei nicht an! In der Tat unterliegt die Fahrt mit einem Autofahrradträger gesetzlichen Bestimmungen, welche bei Verstoß mit einem saftigen Bußgeld oder gar einem Fahrverbot sanktioniert werden kann. Dieser Artikel klärt auf und bereitet Sie bestmöglich auf den großen Fahrradurlaub mit Kind und Kegel vor.

Welcher Fahrradträger ist überhaupt der richtige für mein Auto?

Auf dem Markt gibt es verschiedene Fahrradträger, die sich jeweils durch Ihre Vor- und Nachteile auszeichnen. Hier muss man für sich selbst entscheiden, welche Eigenschaften einem wichtig sind: wie viel Kilogramm kann ich mit meiner Anhängerkupplung transportieren? Will ich eine freie Sicht durch das Heckfenster haben? Darf mein Fahrzeug eine bestimmte Höhe nicht überschreiten?

Zudem wird die Wahl des richtigen Fahrradträgertyps durch weitere Faktoren bestimmt:

  • der Fahrzeugtyp
  • die Art des Fahrrads: normales Fahrrad oder E-Bike
  • die Anzahl der Fahrräder
  • das verfügbare Budget

Fahrradträger für die Anhängerkupplung – max. Stützlast einhalten

Die beliebteste Möglichkeit, um Fahrräder mit dem Auto zu transportieren, ist der Fahrradträger für die Anhängerkupplung (AHK) – vorzugsweise ein Universal-Fahrradträger, der sich für mehrere AHK-Modelle eignet. Der Kupplungsträger bietet Platz für bis zu vier Räder, aber prüfen Sie vorher, ob die maximal zulässige Stützlast dieses Gewicht überhaupt aushält.

Die tatsächliche Stützlast definiert sich über das Gewicht, das auf dem Kugelkopf der Anhängerkupplung aufliegt. Wird das in § 44 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) definierte Stützgewicht überschritten, dann kann man je nach Schwere mit einem Bußgeld von bis zu 60€ sowie einem Punkt in Flensburg rechnen. Im schlimmsten Falle reißt die AHK auf der Autobahn bei voller Fahrt ab – das kann einen schwerwiegenden Verkehrsunfall nach sich ziehen. Hier muss je nach Ausmaß mit weitreichenden Konsequenzen wie Fahrverbot oder schlimmeren gerechnet werden.

Ebenfalls sollte man sich an § 22 der StVZO halten. Dieser Paragraph regelt die Maximalmaße sowie weitere Aspekte. Hier ein für den Anhängerkupplung-Fahrradträger relevanter Auszug:

  • Fahrzeug & Ladung dürfen zusammen nicht breiter als 2,55 m sein
  • Fahrzeug & Ladung dürfen zusammen nicht höher als 4 m sein
  • Die Ladung darf nicht verrutschen, umfallen oder Lärm erzeugen

In der Regel sind die im Handel erhältlichen Fahrradträger für die Anhängerkupplung mit Lichtanlagen ausgestattet. Dennoch sollte man vor Abreise die korrekte Funktion der lichttechnischen Einrichtungen gemäß § 49a StVZO überprüfen.

E-Bikes sind schwerer als normale Fahrräder. Wenn man vorhat mit Elektrofahrrädern in den Urlaub zu fahren, dann sollte man vor dem Kauf der Elektroräder prüfen, ob die eigene Anhängerkupplung dieser Belastung Stand halten kann.

Einige Länder haben spezifische Vorschriften bezüglich der Ladungssicherung. Beispielsweise muss man in Italien seinen Fahrradträger, der weiter als 3/10 der Fahrzeuglänge nach hinten hinausragt, mit einer 50 x 50cm großen Warntafel gesichert werden. Über länderspezifische Regelungen sollte man sich idealerweise im Vornherein schlau machen, z.B. beim ADAC.

Dachfahrradträger – Höhenbeschränkung und erhöhter Spritverbrauch

Fahrradträger können auch auf dem Auto-Dach transportiert werden. Bei dieser Variante sollte man ebenfalls den § 22 der StVZO mit seiner definierten Höhenbeschränkung im Hinterkopf behalten, wenn man mit einem Dachfahrradträger unterwegs ist. Die Einhaltung der Maximalhöhe dient nicht nur der Umgehung von potentiellen Bußgeldern, sondern sie spielt auch im Kontext höhenbeschränkter Parkhäuser oder Tiefgaragen eine wichtige Rolle.

Des Weiteren muss die zulässige Maximal-Dachlast eingehalten werden, also das Gewicht, was auf dem Fahrzeugdach aufliegt. Diese fahrzeugspezifische Gewichtsangabe findet man in der Betriebsanleitung des Autoherstellers. Bedenken Sie, dass der Dachträger (das Tragemodul des Autodachträgers) ebenfalls mit in die Gesamtdachlast miteinfließt.

Der Fahrradtransport auf dem Dach wirkt sich negativ auf die Aerodynamik aus, denn der erhöhte Luftwiderstand treibt den Kraftstoffverbrauch in die Höhe. Um die entgegengesetzte Windkraft zu kompensieren muss ein KFZ bei 120 km/h zwei Drittel seiner Energie allein dafür aufwenden. Diesen teuren Mehrverbrauch könnte man im Urlaub besser in einen Restaurant-Besuch oder in andere Annehmlichkeiten investieren.

Dachaufbauten verändern das Fahrverhalten. Aufgrund der Schwerpunkt-Erhöhung sollte man vor allem in Kurven Acht geben. Andreas Rigling, Testingenieur von ADAC, empfiehlt, die Schraubverbindungen und Halterungen auf langen Strecken zwischendurch zu kontrollieren. Weiter fügt er an, dass man mit einem Fahrradträger nie schneller als 130 km/h fahren sollte, obwohl es keine offizielle Geschwindigkeitsbegrenzung gibt.

ABE Zulassung für Fahrradträger

Hinsichtlich der ABE- (allgemein Betriebserlaubnis) Eintragung muss zwischen den verschiedenen Fahrradträger-Typen unterschieden werden. Fahrradträger für die Heckklappe (Heckklappenträger) werden rechtlich gesehen anders behandelt als Kupplungsträger.

Man sollte hier kein Risiko eingehen. Um sicherzustellen, dass die fehlende ABE in einer Polizeikontrolle nicht zum Verhängnis wird, sollte man mit seinem Fahrzeug inkl. Fahrradträger vor Reiseantritt beim TÜV vorstellig werden. Das gilt vor allem dann, wenn eigenhändig Umbaumaßnahmen am Träger vorgenommen worden sind.

Fahrräder auf dem Anhänger transportieren

Der Fahrradträger für den Anhänger eignet sich vor allem für Großfamilien bzw. für den Transport von mehreren Fahrrädern – Spezialanhänger bieten Platz für bis zu 16 Fahrräder.

Gegebenenfalls wird für das Führen eines Fahrzeugs mit Fahrradanhänger die Führerscheinklasse BE benötigt, in einigen Fällen reicht aber auch die Klasse B aus. Ein Blick in die einzelnen Führerscheinklassen gibt Ihnen Auskunft darüber, ob Sie für Ihr Gespann einen Anhängerführerschein benötigen.

Zusätzlich sollten Sie die zulässige Anhängelast (Zuglast) und natürlich die Stützlast im Auge behalten. Die Anhängelast definiert sich über die tatsächliche Masse des Anhängers, die hinter einem KFZ gezogen wird. Es wird unterschieden zwischen ungebremste und gebremste Anhänger. Die zulässige Anhängelast ist im jeweiligen Fahrzeugschein aufgeführt. Alternativ stellt der ADAC hier eine Liste bereit.

Die Anhängerkupplung wirkt sich ebenfalls limitierend auf die Anhängelast aus – nicht jede Anhängerkupplung kann gleich viel Gewicht ziehen. Die maximal zulässige Anhängelast der AHK findet man in der Betriebsanleitung.

Tipps beachten und sicher am Reiseziel ankommen

Wenn Sie die hier aufgeführten StVZO-Paragraphen einhalten, sollte Sie sicher an Ihr Reiseziel ankommen. Alle hier aufgeführten Paragraphen der StVZO sind allgemeingültig für jeden Fahrradträger-Typ.

Zusätzlich sollte man sich beim Montieren des Fahrradträgers an die Einbauanleitung des Herstellers halten. Zur Sicherheit empfiehlt sich eine Inspektion beim TÜV vor Reiseanatritt, um etwaige Mängel zu beseitigen.

Buchhaltung als Selbstständiger: Oft ein Problem

Vor allem die Nutzung einer Buchhaltungssoftware hilft, die „Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung“ einzuhalten und den Aufwand gering zu halten. Die knapp 4,1 Mio. Selbstständigen (Quelle: statista) profitieren hierbei von neuen Lösungen. Dennoch gestaltet sich die Buchhaltung für viele Freiberufler und Gewerbetreibende als problematisch.

Einfache und doppelte Buchführung für Selbstständige

Die einfache Buchführung steht nur bestimmten Personengruppen zur Wahl, darunter Freiberufler und Kleinunternehmer. Es werden lediglich Einnahmen und Ausgaben erfasst, diese sind am Ende des Jahres gegenüberzustellen. Daraus ergibt sich mithilfe der sogenannten Einnahmen-Überschuss-Rechnung der Gewinn für das vorangegangene Geschäftsjahr. Die einfache Buchführung steht neben den genannten Gruppen auch Gewerbetreibenden zur Wahl, deren Umsatz 600.000 Euro im Jahr nicht überschreitet und die auch nicht im Handelsregister erfasst sind. Der große Vorteil der einfachen Buchführung liegt auf der Hand. Sie ist deutlich weniger aufwendig und braucht keine verschiedenen Konten oder die Erstellung einer Bilanz.

Bei der doppelten Buchführung hingegen müssen alle Geschäftsfälle sowohl auf dem Konto als auch auf dem Gegenkonto erfasst werden. Vereinfacht gesagt: Beim Kauf von Betriebsmittel entsteht eine Verbindlichkeit, die auf dem entsprechenden Konto verbucht werden muss. Im Gegenzug dazu ist das Betriebsmittelkonto betroffen, denn dieses wird um den gleichen Wert erhöht. Die doppelte Buchführung ist damit aufwendiger, außerdem müssen die Selbstständigen, die diese nutzen, die Gewinnermittlung am Ende des Geschäftsjahres per Gewinn-und-Verlust-Rechnung (GuV) erstellen. Außerdem ist die Aufstellung einer Bilanz wichtig. Das Finanzamt kann damit einen detaillierten Einblick in die Geschäftsvorgänge nehmen, wofür auch der Grundsatz der ordnungsgemäßen Buchführung „Die Buchhaltung muss einem fachkundigen Dritten ermöglichen, in angemessener Zeit einen Überblick über das Unternehmen zu erhalten“ steht.

Die doppelte Buchführung ist immer dann verpflichtend anzuwenden, wenn sie für die gewählte Rechtsform des Unternehmens vorgeschrieben ist. Eine GmbH oder eine AG kann das Jahr nicht per EÜR abschließen, dies ist vom Gesetzgeber ausgeschlossen. Außerdem sind alle die Unternehmen, die im Handelsregister geführt werden, zur doppelten Buchführung verpflichtet. Dies begründet die Pflicht der OHG, eine GuV anzufertigen. Firmen, die die genannte Grenze überschreiten und nicht im Handelsregister geführt sind, müssen ebenfalls die doppelte Buchführung anwenden. Möglich ist es auch Freiberuflern und Kleinunternehmern, sich für die doppelte Buchführung zu entscheiden. Das ist vor allem dann sinnvoll, wenn in absehbarer Zeit eine Expansion des Unternehmens geplant ist und die reguläre Buchführung von Anfang an angestrebt wird. Ein Wechsel von EÜR auf GuV entfällt damit später.

Freiberufler und ihre Buchhaltung

Viele Freiberufler sind kreativ tätig und sehen die Buchführung eher als notwendiges Übel denn als absolute Notwendigkeit. Ihnen kommt daher die Regelung zur einfachen Buchführung entgegen. Wer als Freiberufler anerkannt wird, steht im § 18 des Einkommenssteuergesetzes. Außerdem kennt das Finanzamt die sogenannten Katalogberufe, die eindeutig zu den Freiberuflern zählen. Dazu kommen katalogähnliche Berufe, die ebenfalls in die Sparte gerechnet werden. Wer meint, er wäre Freiberufler und findet seinen Beruf aber nicht in den entsprechenden Auflistungen, muss dem Finanzamt gegenüber deutlich erklären, was ihn zum Freiberufler macht. Ist das Finanzamt damit nicht einverstanden, bleibt nur die Anmeldung eines Gewerbes mit den damit verbundenen Auflagen und der Zahlung der Gewerbesteuer.

Ansonsten reicht es für einen Freiberufler, wenn er seine Einnahmen und Ausgaben listenmäßig erfasst, wobei immer berücksichtigt werden sollte, dass auch diese Listen einer Betriebsprüfung standhalten müssen. Es ist daher für alle Beteiligten einfacher, wenn die Buchführung zwar auf das nötigste Maß reduziert, dafür aber wenigstens konsequent geführt wurde. Einnahmen sind mit Grund, Datum, Betrag sowie dessen Aufschlüsselung in Brutto- und Nettobetrag zu erfassen. Gleiches gilt für die Ausgaben. Am Ende des Jahres muss die EÜR aufgestellt werden.

Die Kleinunternehmerreglung und ihre Buchführung

Die Kleinunternehmerregelung (§19 UStG) wird von vielen Gründern beansprucht. Wichtig: Die Einkünfte im Jahr der Gründung dürfen 17.500 Euro nicht überschreiten, im Folgejahr dürfen es nicht mehr als 50.000 Euro sein. Da ein Gründer seine wirklichen Umsätze noch nicht kennt, muss hier eine realistische – und nachvollziehbare – Schätzung vorgenommen werden. Werden die Umsatzgrenzen aber überschritten, wird die Kleinunternehmerregelung hinfällig und es fallen automatisch die Pflicht zur doppelten Buchführung (außer bei Freiberuflern und der oben genannten Umsatzgrenze von 600.000 Euro bei nicht im Handelsregister eingetragenen Unternehmen) sowie zur Erhebung von Umsatzsteuer an.

Die Kleinunternehmerregelung bietet einen großen Vorteil: Die Buchführung wird deutlich einfacher und die Gewinnermittlung ist rascher möglich. Es werden einfach Einnahmen und Ausgaben erfasst, gegengerechnet und schon steht der Gewinn des Geschäftsjahres fest. Wer keine Umsatzsteuer erhebt, ist oft günstiger als die Konkurrenz, somit schafft die Kleinunternehmerregelung einen Wettbewerbsvorteil. Nachteilig ist allerdings, dass:

  • keine Vorsteuer gegengerechnet werden kann
  • spätere Preisanhebungen durch eventuelle Verpflichtung zur Umsatzsteuer möglich sind

Der letztgenannte Punkt ist zu berücksichtigen, wenn die Kleinunternehmerregelung nur für die Anfangszeit nach der Gründung gewählt wurde und schon bald in die Normalbesteuerung gewechselt werden soll. Kunden, die aufgrund der Preisersparnis wegen fehlender Umsatzsteuer bestehen, wechseln eventuell zur Konkurrenz. Außerdem stehen Kleinunternehmer oft in dem Ruf, weniger professionell zu sein als Unternehmen, die offenbar „richtig“ tätig sind und die Mehrwertsteuer auf ihren Rechnungen ausweisen.

Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung

Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung wird von allen Freiberuflern sowie den Selbstständigen erstellt, die nicht zur doppelten Buchführung verpflichtet sind. Sie kann einfach in einer Excel-Tabelle erstellt werden, damit der Unternehmer selbst einen Überblick hat. Das Finanzamt möchte allerdings bereits seit 2017 das ausgefüllt Formular EÜR sehen – eine bloße Aufstellung per Tabelle reicht der Behörde nicht mehr. Also wird zusammen mit der Einkommenssteuererklärung die Anlage EÜR fällig.

In der Einnahmen-Überschuss-Rechnung sind alle Ausgaben erfasst, die dem Unternehmen im vergangenen Geschäftsjahr entstanden sind. Diesen Ausgaben stehen die Einnahmen gegenüber, wobei verschiedene Einkünfte berücksichtigt werden:

  • Einkünfte aus selbstständiger oder freiberuflicher Tätigkeit
  • Einkünfte aus dem Gewerbebetrieb, sofern dieser nicht im Handelsregister eingetragen ist und die Einnahmen 600.000 Euro im Jahr nicht überstiegen haben

Sofern jemand als Kleinunternehmer agiert und die geltende Umsatzgrenze überschritten hat oder wenn die Einnahmen über 600.000 Euro liegen, muss ein Unternehmen, auch wenn es nicht im Handelsregister erfasst ist, eine GuV aufstellen und darf keine EÜR als Gewinnermittlung nutzen.

Für die EÜR ist das Zufluss-Abfluss-Prinzip wichtig. Das heißt, dass die Einnahmen angesetzt werden, die im betreffenden Wirtschaftsjahr zugeflossen sind. Gleichzeitig können auch nur die Ausgaben angesetzt werden, die im gleichen Zeitraum anfielen. Zu berücksichtigen sind dabei Abschreibungen für Investitionen wie Computer oder Büromöbel, wofür die AfA-Tabellen zu nutzen sind. In die EÜR werden daher nur die auf den entsprechenden Zeitraum aufgeschlüsselten Abschreibungsbeträge als Ausgaben aufgenommen.

Am Ende der Einnahmen-Überschuss-Rechnung ergibt sich der Gewinn, den der Betreffende im vergangenen Geschäftsjahr erzielt hat. Er ist die Basis für die Besteuerung des Selbstständigen oder Freiberuflers.

Die Umsatzsteuervoranmeldung

Wer nicht unter die Grenze von 17.500 Euro Umsatz pro Jahr fällt und damit als Kleinunternehmer gilt, muss Umsatzsteuer auf seinen Rechnungen ausweisen. Wobei auch ein Kleinunternehmer auf die Umsatzsteuer optieren kann, wenn er bereits bei der Gründung weiß, dass sein Unternehmen wachsen und die Umsatzgrenze ohnehin übersteigen wird.

Die Umsatzsteuer wird gern als „durchlaufender Posten“ bezeichnet und hat sowohl Vor- als auch Nachteile. Nachteilig ist sicherlich der höhere Aufwand in der Buchhaltung, wenn die einzelnen Einnahmen und Ausgaben nach Steuerbeträgen getrennt zu erfassen sind. Außerdem muss auch auf der Rechnung, die der Unternehmer stellt, die Umsatzsteuer ausgewiesen werden. Moderne Buchhaltungsprogramme machen aber Schluss mit der Rechnerei und sorgen dafür, dass die Umsatzsteuer korrekt ausgewiesen wird.

Vorteilhaft ist an der Umsatzsteuer in jedem Fall, dass eine verauslagte Vorsteuer gegengerechnet werden kann. Wer also hohe oder wenigstens regelmäßige Investitionen tätigen muss, profitiert von der Umsatzsteuer, da die für die Anschaffung gezahlte Vorsteuer von der eingenommenen Umsatzsteuer abziehbar ist und so weniger Geld ans Finanzamt fließt.

Jeder Umsatzsteuerpflichtige muss Umsatzsteuervoranmeldungen zu unterschiedlichen Fristen abgeben. Diese Fristen gestalten sich wie folgt:

  • Existenzgründer: 10. des Folgemonats
  • bis 1000 Euro Umsatzsteuer/Jahr: keine Voranmeldung
  • bis 7.500 Euro Umsatzsteuer/Jahr: quartalsweise Voranmeldung
  • ab 7.500 Euro Umsatzsteuer/Jahr: monatliche Voranmeldung

Für Existenzgründer gilt die monatliche Voranmeldung der Umsatzsteuer für das Jahr der Gründung sowie für das folgende Geschäftsjahr. Für die quartalsweise Voranmeldung gelten jeweils der 10. Januar, der 10. April, der 10. Juli und der 10. Oktober. Möglich ist die Beantragung einer Dauerfristverlängerung, dann verlängert sich die Voranmeldefrist um einen Monat. Wichtig: Nicht nur die Voranmeldung muss zu diesem Fristtermin beim Finanzamt eingegangen sein, auch die zugehörige Zahlung ist bis dahin zu leisten.

Fazit zur Buchführung für Selbstständige

Die Buchführung muss kein Buch mit sieben Siegeln sein, denn sie ist auch für den Selbstständigen leicht zu erledigen – vor allem dann, wenn eine deutsche Buchhaltungssoftware wie z.B. sevDesk genutzt wird, die die aufgenommenen Daten korrekt und fristgemäß verarbeitet. Eine solche Software kann den Buchhalter überflüssig machen und sorgt für die nötige Rechtssicherheit. Wichtig ist aber dennoch, die Grundlagen zur einfachen und doppelten Buchführung zu kennen und zu wissen, wer Anspruch auf welche Form der Buchführung hat. Außerdem sollten sich Kleinunternehmer auch der Nachteile, die ihr Status mit sich bringt, bewusst sein und nicht nur den Vorteil des geringeren Aufwands bei der Buchhaltung sehen.

 

8 Tipps, um gut für das Alter vorzusorgen

Gehören Sie auch zu den Menschen, die davon ausgehen, dass ihre gesetzliche Rente später nicht ausreichend sein wird? Dann sind Sie nicht allein, denn vom Gegenteil geht inzwischen dank steigender Lebenserwartung, höherer Quote an Teilzeitbeschäftigungen, geringer Zinsen und hoher Inflationsquote nur jeder Zehnte in Deutschland aus. Deshalb zahlt es sich später aus, frühzeitig aktiv zu werden und so dafür zu sorgen, dass der Lebensstandard im Alter aufrecht erhalten werden kann.

Tipp Nr. 1: Berechnung der gesetzlichen Rentenhöhe

Für das Alter adäquat vorzusorgen, wird eine immer diffizilere Angelegenheit. Aktuell liegt das Renteneintrittsalter erst bei 67 Jahren, die Rente mit 70 ist in Zukunft ebenfalls möglich. Umso relevanter ist für eine Altersabsicherung die individuelle Planung unter Zugrundelegung der personifizierten gesetzlichen Rentenhöhe. In Erfahrung bringen lässt sich diese durch Stellung eines Antrages auf Klärung des Rentenkontos, womit die vorzeitige Einreichung aller Nachweise verbunden werden kann.

Tipp Nr. 2: Selbst privat vorsorgen

Ist die Basis geschaffen, sollte die bestehende Rentenlücke durch eine private Vorsorge nivelliert werden. Dabei gilt: Je früher damit begonnen wird, desto mehr Profit ist bei den Zinseffekten möglich. Selbst eine geringe Summe von nur 80 Euro kann bei einem Einzahlungsbeginn mit Anfang 20 später schon den entscheidenden Unterschied zwischen einem Leben in Altersarmut und mit gleichen Standards bedeuten.

 Tipp Nr. 3: Streuung der Geldanlage

Niemals sollten Sie zudem auf nur eine Art der Vorsorge setzen – vielmehr empfiehlt sich eine Streuung des Kapitals. Möglich wäre hierbei folgende Splittung:

  • Automatisierte Einzahlung in die gesetzliche Kasse
  • Additive monatliche Einzahlung in Rentenfonds
  • Investment in einen Bausparvertrag

Eine Beratung von Experten ist aufgrund der Komplexität der Opportunitäten indiziert.

Tipp Nr. 4: Sicherung der Betriebsrente

Mann arbeitet an zwei Bildschirmen.
Wer die Möglichkeit dazu hat bzw. genug Geld in seinem Job verdient, sollte sich die wertvolle Betriebsrente sichern.

Darüber hinaus empfehlenswert ist die frühzeitige Sicherung der betrieblichen Rente. Diese lohnt sich vorrangig bei monetär besser gestellten Arbeitnehmern ab einem Bruttojahreseinkommen von etwa 60.000 Euro. Legt der Arbeitgeber einen hinreichend großen Anteil des Arbeitnehmereinkommens an, kann er bei späterer Auszahlung ca. 20 Prozent hinzuschießen. Großer Vorteil: Für die Betriebsrente muss Folgendes nicht bezahlt werden:

  1. Sozialabgaben
  2. Steuern

 Tipp Nr. 5: Riester- oder Rürup-Rente

 Die staatlich geförderte Vorsorge ist eine weitere Option zur Absicherung des späteren Rentnerdaseins. Varianten existieren zwei in Form der Rürup-Rente und der Riester-Rente:

Typ Vorteile Nachteile
Rürup-Rente Ansetzung i.H.v. 100% bei Steuererklärung möglich, hohe Freibeträge Geringere staatliche Förderung
Riester-Rente Von Wertentwicklung unabhängige Auszahlung bei Renteneintritt Ausgezahlte Rente muss voll versteuert werden

Gerade die Riester-Rente ist allerdings aufgrund der Niedrigzinsphase nicht unumstritten.

 Tipp Nr. 6: Erwerb von Wohneigentum

 Eine der beliebtesten Vorsorgeoptionen für das Alter ist der Erwerb und Besitz von Wohneigentum in einer strukturell attraktiven Region. Relevant zur Absicherungsqualität beitragend ist:

  • Die Lage des Objekts
  • Hoher Eigenkapitalanteil

Immobilienblasen gilt es zu meiden, die derzeit niedrigen Kreditzinsen für Baufinanzierungen sollten genutzt werden.

 Tipp Nr. 7: Abstand von Lebensversicherungen

Marktanteile von Lebensversicherern in Deutschland im Jahr 2017.
Im Jahr 2017 liefen die meisten Lebensversicherungen über die Allianz, an zweiter und dritter Stelle rangierten die R+V und AachenerMünchener.

Effiziente Vorsorge für das Alter inkludiert mittlerweile tendenziell eine Abkehr von Lebensversicherungen, basierend auf der Senkung des garantierten Zinses:

  • Bezahlt werden aktuell oft weniger als 1,25%
  • Inflationsrate fällt im Vergleich höher aus

Die Rendite wird des Weiteren durch die Senkung der Überschussbeteiligung von Gesellschaften negativ tangiert.

 Tipp Nr. 8: ETFs und Fonds als Option

Interessant als Zusatzoption ist die Erzielung einer höheren Rendite mithilfe von Fonds und ETFs:

  1. Fonds senken das Anlagerisiko bei adäquater Zusammensetzung des Portfolios
  2. ETFs sind börsengehandelte Fonds, die mit geringeren Gebühren punkten können

Eine langfristige Investition von mindestens zehn Jahren ist anzuraten.