Es ist gesetzlich geregelt, dass WEGs für Instandhaltungsmaßnahmen für Fenster, Heizung, Dach und Co. Rücklagen bilden müssen. Solche Rücklagen sind wichtig, denn unerwartet auftretender Reparaturbedarf kann eine Hausgemeinschaft in eine finanzielle Bredouille bringen. Wie hoch die jährlichen Rücklagen ausfallen sollten, ist vor allem vom Zustand des Gebäudes abhängig. Allerdings sind die Instandhaltungskosten, die pro Quadratmeter angesetzt werden dürfen, nach oben gedeckelt. Zudem können WEGs vereinbaren, dass sie keine Rücklagen bilden wollen.