Reparatur vs. Wartung

Reparatur vs. Wartung

Wartungskosten (zum Beispiel für den Aufzug oder die Heizungsanlage) können auf die Mieter umgelegt werden. Das gilt allerdings nicht für Reparaturkosten – und ebensowenig für Reparaturkosten für die Sanitären Anlagen. All das gehört zum Haus und ist für seinen Betrieb notwendig. Die Kosten hierfür hat der Vermieter zu tragen.