Kurzarbeitergeld & Kurzarbeit

Kurzarbeitergeld & Kurzarbeit: Alles Wichtige zur Berechnung

Unternehmen können aus unterschiedlichen Gründen unverschuldet in eine Krise geraten. Es kann vorkommen, dass es zu Engpässen kommt, weil Kunden ihre Rechnungen nicht begleichen oder dass nicht weitergearbeitet werden kann, weil Zulieferer dringend benötigtes Material vorübergehend nicht bereitstellen können. Auch Naturkatastrophen können eine Rolle spielen: Wenn etwa Fabriken überschwemmt oder bei einem Sturm beschädigt werden – oder auch wenn sie geschlossen werden müssen, weil eine Krankheit grassiert wie das weltweit verbreitete Corona-Virus. In Deutschland führte die Pandemie zu unzähligen Betriebsschließungen über Wochen und Monate.

BBX stellt einen Kurzarbeitergeld-Rechner zur Verfügung und beantwortet die wichtigsten FAQ.

Kurzarbeit: Antrag bei der Arbeitsagentur

Auf derlei Faktoren, die gezwungenermaßen zur Einschränkung oder auch zur kompletten Niederlegung der Arbeit führen, hat kein Unternehmer nennenswerten Einfluss. Meist sind solche Extremsituationen aber zeitlich begrenzt und das Unternehmen an sich ist nicht gefährdet. Anders sieht es mit den Arbeitsplätzen aus. Denn die weiterlaufenden Lohnkosten können, wenn die Umsätze einbrechen, zu einem gewaltigen Problem werden. Damit es nicht zu Entlassungswellen kommt und Arbeitsplätze über die Krise hinaus erhalten bleiben, greift mit dem Kurzarbeitergeld eine staatliche Transferleistung.

Die Abwicklung erfolgt auf Antrag des Arbeitgebers über die Agentur für Arbeit, die das Kurzarbeitergeld in Höhe von 60 Prozent des letzten Nettolohns an die Arbeitnehmer auszahlt. Arbeitnehmer mit Kindern bekommen in der Regel 67 Prozent – und manche Unternehmen stocken ihrerseits das Kurzarbeitergeld auf, so dass betroffene Arbeitnehmer im besten Fall sogar 80 bis 90 Prozent ihres Lohns weiterhin erhalten. Dies allerdings nur, wenn für eine bestimmte Zeit gar nicht mehr gearbeitet wird – sofern nur weniger als üblich gearbeitet wird, wird nach den entsprechenden Sätzen die Differenz zum eigentlichen Lohn ausgeglichen. Daher auch der Begriff ‘Kurzarbeit’.

Das von der Arbeitsagentur gezahlte Geld muss nicht versteuert werden, der Arbeitgeber muss aber weiterhin Sozialabgaben abführen. Hat der Arbeitnehmer während der Kurzarbeit weitere Einnahmen, so kann das Kurzarbeitergeld allerdings das zu versteuernde Einkommen erhöhen (siehe dazu unsere FAQ weiter unten).

Je nach ursprünglicher Höhe des Nettolohns kann eine Kürzung auf 60 Prozent natürlich einen harten Einschnitt bedeuten – vor allem, wenn es keine Aufstockung durch den Arbeitgeber gibt und man selbst über keine oder nur geringe Rücklagen verfügt. Denn schließlich reduzieren sich die laufenden Kosten wie Miete, Nebenkosten, Kosten für Kleidung und Ernährung nicht, sondern bleiben so hoch wie zuvor.

Kurzarbeit und Nebenjob: Geht das?

Ein Ausweg aus diesem Dilemma kann die Aufnahme einer weiteren (Neben-)Tätigkeit sein. Das ist erlaubt, sofern man im ursprünglichen Betrieb vorübergehend gar nicht oder nur wenig arbeiten muss bzw. kann. Allerdings ist hierbei Vorsicht geboten: Denn ein weiteres Einkommen, das erst nach Beginn der Kurzarbeit aufgenommen wird, reduziert den Anspruch auf Kurzarbeitergeld, das, wie auch andere staatliche Transferleistungen (zum Beispiel Arbeitslosengeld II), auf das Einkommen angerechnet wird. Man sollte sich daher unbedingt bei seiner zuständigen Arbeitsagentur informieren, bevor man einen Nebenjob annimmt. Sonst kann es schlimmstenfalls dazu kommen, dass man Teile des Kurzarbeitergeldes zurückzahlen muss.

Anders sieht es bei sehr gut verdienenden Kurzarbeitern aus: Damit die vom Staat zu leistenden Zahlungen nicht explodieren, gibt es eine Beitragsbemessungsgrenze. Das Kurzarbeitergeld kann dadurch maximal 4623,00 Euro betragen. In den neuen Bundesländern liegt der Höchstbetrag mit 4321,50 Euro ein wenig niedriger.

Offene Fragen zur Kurzarbeit

Anhand dieser Beispiele wird rasch klar: Kurzarbeit ist ein komplexes Thema, viele Fragen lassen sich nur individuell konkret beantworten und sind von zahlreichen Faktoren abhängig. Darunter sind die Situation des Betriebes, in dem Kurzarbeit verhängt wird, Situation und Einkommen der einzelnen Arbeitnehmer, sowie die Frage, ob und wie lange diese noch arbeiten und ob das Kurzarbeitergeld unterm Strich zum Leben reicht.