… ist man rechtlich auf der sicheren Seite. Unseriöse und unbegründete Forderungen werden in der Regel nicht weiter verfolgt, denn gegen einen Widerspruch vorzugehen bedeutet, dass der Gläubiger nachweisen muss, dass er einen tatsächlichen Anspruch hat. Und das kann er nicht, wenn die Forderung unbegründet ist.