Das BSG, vor dem der Mann klagte, sah das anders und verpflichtete das Amt, die Kosten für die Waschmaschine zu übernehmen. Diese, so die Richter, gehören zur Grundausstattung der Wohnung.
Das BSG, vor dem der Mann klagte, sah das anders und verpflichtete das Amt, die Kosten für die Waschmaschine zu übernehmen. Diese, so die Richter, gehören zur Grundausstattung der Wohnung.