Ein Mann schafft den Sprung aus der Obdachlosigkeit, zieht in eine Wohnung und bezieht ALG II. Darüber hinaus muss das Amt ihm einen Zuschuss für Möbel zahlen. Doch die Finanzierung einer Waschmaschine verweigerte es. Der Mann könne einen Waschsalon nutzen, lautete die Begründung.