… für den Geschädigten, die Eltern haftbar zu machen, ist, wenn er ihnen nachweisen kann, dass sie im konkreten Fall ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Das ist allerdings meist kaum möglich, sodass das Fazit lautet: „Eltern haften nur in sehr seltenen Fällen und bei Verletzung der Aufsichtspflicht für ihre Kinder.“ So müsste die korrekte Aufschrift auf den Schildern lauten.