Dann haftet.

Dann haftet.

… tatsächlich niemand. Weder die Kinder noch die Eltern. Das heißt: Der Geschädigte bleibt auf seinen Kosten sitzen. Egal, welche Schilder er aufhängt. Er könnte sogar schlimmstenfalls selbst haftbar sein. Zum Beispiel, wenn er fahrlässig gehandelt und etwa eine Baustelle nicht richtig eingezäunt und gesichert hat.