Unbedingt checken muss man, ob der Verstorbene ein Prepaid-Handy oder einen Vertrag hatte. Beim Vertrag gilt, sofern man ihn nicht übernehmen möchte, dasselbe Sonderkündigungsrecht wie bei Festnetz und Internet. Auch hier gilt: Unbedingt schriftlich unter Angabe aller relevanten Daten und mit Kopie der Sterbeurkunde kündigen.