Festnetz und Internet kann man, wie die meisten Verträge, in der Regel nur zum Ende der Laufzeit kündigen. Im Todesfall gilt allerdings ein Sonderkündigungsrecht – auf dieses sollte man in der schriftlichen Kündigung (Kundennummer und Vertragsnummer nicht vergessen!) verweisen; als Beleg für den Todesfall gilt die Sterbeurkunde.