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Telefon und Internet kündigen

Telefon und Internet kündigen

Festnetz und Internet kann man, wie die meisten Verträge, in der Regel nur zum Ende der Laufzeit kündigen. Im Todesfall gilt allerdings ein Sonderkündigungsrecht – auf dieses sollte man in der schriftlichen Kündigung (Kundennummer und Vertragsnummer nicht vergessen!) verweisen; als Beleg für den Todesfall gilt die Sterbeurkunde.

Veröffentlicht am April 26, 2023April 26, 2023Volle Größe 1500 × 1002

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Veröffentlicht inDiese 10 Verträge muss man im Todesfall kündigen
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