Um das Erbe antreten zu können, muss man sich ans örtliche Amtsgericht wenden, im Optimalfall hat man sogar ein Testament. Dieses stellt als Nachlassgericht fest, wer etwas erbt. Wenn man das Erbe ausschlagen will, etwa weil der Verstorbene Schulden hinterlässt, geht das auf demselben Weg.