Nun sollte man möglichst rasch alle laufenden Verträge des Verstorbenen kündigen. Das geht am besten per Einschreiben und unter Angabe der Kundennummer, dem Schreiben muss eine Kopie der Sterbeurkunde beiliegen. Anderenfalls muss man als Hinterbliebener laufende Verträge übernehmen und weiter bezahlen.