Irrtum Nr. 2: Beim Onlinehandel besteht unbeschränktes Widerrufsrecht

Irrtum Nr. 2: Beim Onlinehandel besteht unbeschränktes Widerrufsrecht

Diese Annahme ist nicht richtig, zwar regelt das Fernabsatzgesetz, dass Käufer beim Onlineshopping grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht haben, unbeschränkt ist dieses jedoch nicht. Wer Lebensmittel bestellt, die leicht verderblich sind bzw. deren Verfallsdatum schnell überschritten ist oder aber Ware, die nach den eigenen Wünschen individuell gestaltet ist, hat kein Widerrufsrecht. Grundsätzlich lohnt sich aber ein Blick in die AGB, denn manche Händler gewähren auch in solchen Fällen ein Widerrufsrecht.