Allein durch das Tätigen einer Bestellung ist noch kein Vertrag geschlossen. Grundsätzlich müssen zu einem Vertragsabschluss beide Seiten ihr Einverständnis geben. Dies hat der Käufer mit der Bestellung getan, der Verkäufer muss einen aber auch als Kunden annehmen, damit der Vertrag rechtsgültig wird. Sein Einverständnis kann der Verkäufer auf unterschiedliche Weise geben, bspw. durch Zusendung einer Bestätigung oder schlicht den Versand der Ware.