… werden potentielle Erben vom zuständigen Nachlassgericht über das Erbe informiert. Von diesem Stichtag an hat man sechs Wochen Zeit für eine Entscheidung – oder sechs Monate bei einem Wohnsitz im Ausland. Diese Frist sollte man auf keinen Fall verstreichen lassen, denn sonst gilt das Erbe automatisch als angenommen.