… das Erbe nicht anzunehmen, muss man persönlich zum zuständigen Nachlassgericht oder bei Vorliegen eines Testaments zum Notar gehen und dort unter Vorlage des eigenen Personalausweises erklären, dass man das Erbe ablehnt. Das ist alles. Sobald das erledigt ist, hat man mit dem Erbe nichts mehr zu tun. Ganz wichtig: Die Schriftform reicht hier nicht aus. Ist man nicht in der Lage, den Gang persönlich zu machen, muss man jemanden dafür bevollmächtigen.