Bis wann muss die Steuererklärung abgegeben werden?

Bis wann muss die Steuererklärung abgegeben werden?

Wer eine Steuererklärung abgeben muss, sollte den 31. Juli genau im Auge behalten. Denn dieses Datum stellt die offizielle Abgabefrist beim hiesigen Finanzamt dar. Erst seit 2019 haben Steuerpflichtige zwei Monate mehr Zeit, um alle notwendigen Formulare bei der zuständigen Finanzbehörde einzureichen.

Was ist bei der Abgabe der Steuererklärung zu beachten?

Nicht nur alle Formulare und Anlagen sind vollständig und gewissenhaft für die Steuererklärung auszufüllen. Auch der Zeitpunkt ist genau zu kontrollieren. Die Steuerklärung muss nämlich jedes Jahr bis zum 31. Juli dem Finanzamt vorliegen.

Bis vor wenigen Jahren war der 31. Mai als offizielle Deadline festgelegt. Um es Steuerzahlern und Steuerzahlerinnen jedoch etwas zu erleichtern, wurde die Frist um zwei Monate verlängert. Das entlastet auch die Experten von trustlocal.de, die so mehr Zeit haben, die Bedürfnisse der Steuerzahler zu erfüllen.

Welches Datum gilt, wenn die Abgabefrist auf einen Feiertag oder ein Wochenende fällt?

Ist der Stichtag am Wochenende oder auf einem Feiertag gelegen, verschiebt sich die Frist automatisch auf den nächsten Werktag. Da der 31. Juli im Jahr 2022 zum Beispiel auf einen Sonntag fällt, verlängert sich die Frist für Steuerzahler und Steuerzahlerinnen bis auf Montag, den 1. August 2022.

Tipp: Wer die Steuererklärung nicht verpflichtend, sondern freiwillig abgibt, muss sich nicht an die geltenden Fristen halten. Die Steuererklärung kann zudem bis zu vier Jahre rückwirkend beim Finanzamt eingereicht werden. Die Steuerklärung für das Jahr 2021 muss somit erst zum 31.12.2025 vorliegen.

Für wen gelten die Abgabefristen?

Diese Fristen gelten für diejenigen, die ihre Steuererklärungen selbst erledigen. Für einen Steuerberater oder eine Steuerberaterin sowie ein Lohnsteuerhilfeverein sind andere Abgabefristen interessant. Für die Profis liegt die Frist bei Ende Februar des übernächsten Jahres. Wer also ein Steuerberaterbüro oder einen Steuerverein um Unterstützung bittet, muss die Steuererklärung für das Jahr 2021 bis zum 28. Februar 2023 abgeben.

Hinweis: Die Abgabefrist für Steuererklärungen für das Jahr 2020 ist aufgrund der Corona Pandemie für Steuerprofis auf den 31. August 2022 angesetzt. Somit haben die Experten ein weiteres halbe Jahr Zeit, um Steuererklärungen zu tätigen.

Lässt sich die Frist im Bedarfsfall verlängern?

Da sich die Frist bereits seit dem Jahr 2019 um zwei Monate verlängert hat, ist es schwierig, eine zusätzliche Fristverlängerung zu erwirken. Eine Verlängerung ist somit wirklich nur in besonderen Ausnahmefällen möglich.

Eine Ausnahme kann vorliegen, wenn der Steuerpflichtige ohne Eigenverschulden in Verzug gerät. In diesem Fall ist unbedingt um eine Fristverlängerung beim zuständigen Finanzamt schriftlich zu bitten.

Was passiert, wenn ich die Frist ungenutzt verstreichen lasse?

Wer die Abgabefrist ablaufen lässt, erhält vom zuständigen Finanzamt vermutlich ein Schreiben mit einem festgesetzten Verspätungszuschlag. Bis zum Jahr 2019 hat das Finanzamt in den jeweiligen Fällen selbst bestimmt, ob es einen Zuschlag gibt oder nicht. Das ist inzwischen nicht mehr der Fall. Kommt es zum Verzug, hat das Finanzamt einen Verspätungszuschlag auszusprechen.

Beispiel: Sind die nötigen Unterlagen und Formulare für das Jahr 2020 nicht bis zum 1. September 2022 beim Finanzamt eingegangen, erhält der Steuerpflichtige in jedem Fall einen Versäumniszuschlag.

Diese Verpflichtung kann nur umgangen werden, wenn eine rückwirkende Fristverlängerung gewährt wird.

Wie hoch kann der Verspätungszuschlag ausfallen?

Seit 2019 ist die Höhe des Zuschlages im Gesetz festgelegt. Er umfasst 0,25 Prozent vom festgesetzten Steuermaß, beträgt aber mindestens 25 Euro für jeden verspäteten Monat. Die Höhe des Verspätungszuschlages kann höchstens bei 25.000 Euro liegen.

Der Verspätungszuschlag ist im Steuerbescheid enthalten und ist zur Steuerschuld hinzugefügt oder wird von der Erstattung abgezogen.