Vorsicht ist geboten, wenn noch keine neue Stelle in Aussicht ist! Denn durch einen Aufhebungsvertrag kann es passieren, dass man für mehrere Monate keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld hat.
Vorsicht ist geboten, wenn noch keine neue Stelle in Aussicht ist! Denn durch einen Aufhebungsvertrag kann es passieren, dass man für mehrere Monate keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld hat.