Wenn einem Arbeitnehmer gekündigt wird, geschieht dies in der Regel einseitig durch den Arbeitgeber. Bei der betriebsbedingten Kündigung muss die im Arbeitsvertrag festgelegte Kündigungsfrist eingehalten werden. Im Anschluss stehen dem Gekündigten Arbeitslosengeld I sowie eine Abfindung zu.