Versichertenbund: Unwetterschäden sofort melden

Starke Unwetter haben in den letzten Tagen vielen Hausbesitzern das Leben schwer gemacht. Wasser im Keller, abgedeckte Dächer und eingeschlagene Scheiben waren nur einige der bösen Überraschungen, die nach einer Nacht mit Sturm, Starkregen und Hagel an vielen Häusern zu entdecken waren. Jetzt weist der Bund der Versicherten darauf hin, wie wichtig es ist, Unwetterschäden sofort an die Versicherung zu melden.

Schnelle und umfassende Meldung erforderlich

Unwetterschäden am Haus oder auch am Auto sollten Versicherte unverzüglich melden. Dieser Begriff ist juristisch definiert und bedeutet „ohne schuldhaftes Zögern“. Nur dann kann man nämlich einigermaßen sicher sein, den bestehenden Versicherungsschutz nicht zu riskieren, argumentiert der Bund der Versicherten (BdV). Die Meldung sollte per Einschreiben abgegeben werden. Eine erste Maßnahme kann es sein, die Gesellschaft anzurufen oder auch eine E-Mail mit einer Beschreibung des Schadens an den Versicherer zu senden. Wird man von einem Versicherungsvertreter oder einem Makler betreut, muss dieser ebenfalls informiert werden. Er kann die Schadensmeldung an den Versicherer weiterleiten.

Versicherer fordert Gutachten an

In der Regel wird die Versicherung ein Gutachten für den Schaden einfordern. Auch besteht die Möglichkeit, sich vor Ort selbst ein Bild zu machen. Die Gesellschaft schickt dann einen Gutachter vorbei, der sich das Unglück selbst ansieht. Meist genügt aber eine Dokumentation in Form von Fotos, deshalb weist der Bund der Versicherten darauf hin, wie wichtig es ist, gleich nach der Schadensfeststellung mehrere Bilder zu machen. Es ist auch vernünftig, eine Aufstellung der Schäden und der beschädigten Gegenstände zu erstellen. Ganz wichtig ist dabei, die beschädigten Gegenstände niemals ohne die vorherige Zustimmung des Versicherers zu beseitigen. Dann kann es nämlich sein, dass man den Schaden nicht mehr vollständig einschätzen kann. Auch wenn es schwer fällt, sollten beschädigte Einrichtungsgegenstände, Scheiben, Türen oder ähnliche Dinge erst einmal unverändert belassen werden. Gleichzeitig gilt es zu beachten, dass der entstandene Schaden möglichst gering zu halten ist. Deshalb sind zerbrochene Fenster abzudichten oder ein durchnässter Hausrat im Keller vor weiteren Schäden zu schützen. Am besten fragt man den Versicherer schon bei der ersten Schadensmeldung, wie man in akuten Fällen vorgeht.

Diese Versicherungen übernehmen Schäden

Für die Kostenübernahme bei Schadensbeseitigungen kommen mehrere Versicherungen in Frage. Wenn ein Schaden direkt am Gebäude entstanden ist, kommt dafür die Wohngebäudeversicherung auf, erklärt zum Beispiel der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Wenn der Keller überflutet wurde, muss die Wohngebäudeversicherung um eine Elementarschadenversicherung ergänzt sein, damit der Versicherer den Schaden übernimmt. Die Elementarschadenversicherung springt bei Schäden aus Überschwemmungen, Rückstau, Erdbeben, Erdrutsch oder aus Lawinenabgang ein. Die Hausratversicherung greift bei Schäden am Wohnungsinventar. Darunter fallen Elektrogeräte, wenn sie nach einem Blitzschlag beschädigt wurden, aber auch durchnässte Möbel aufgrund von eindringendem Regen bei einer zerbrochenen Scheibe gehören dazu. Für einen Schaden am Auto kommt die Teilkaskoversicherung auf. Üblicherweise werden die Kosten für ein zerbeultes Blech oder für kaputte Scheiben voll erstattet. Es gibt also eine ganze Reihe von Möglichkeiten, einen Unwetterschaden an Haus, Wohnung oder Auto von der Versicherung erstatten zu lassen. Wichtig ist aber immer, dass er sofort und vollständig gemeldet wird, damit es im Nachhinein keine Schwierigkeiten mit dem Versicherer gibt.

Deutschland-Rente: Die Kritiker machen mobil

Sinkende Renten in der Zukunft, doch kein Interesse an einer privaten Altersvorsorge: So beschreiben viele Versicherungsexperten die aktuelle Situation des Durchschnittsverbrauchers. Das mangelnde Interesse dürfte durchaus der Tatsache geschuldet sein, dass eine klassische Lebens- oder Rentenversicherung kaum noch Rendite erwirtschaftet.

Attraktive private Angebote gibt es kaum noch, und das dürfte sich auch in Zukunft erst einmal nicht ändern. In der aktuellen Tagespresse wird gerade ein Staatsfonds als Lösung diskutiert. Doch was ist das eigentlich, und wie könnte er der heute berufstätigen Generation in ihrer misslichen Lage helfen?

Jeder Zweite ist von Altersarmut bedroht

Glaubt man den aktuellen Berechnungen von Forschungseinrichtungen, dann sinkt das Rentenniveau in den nächsten Jahren so stark, dass gewaltige Einkommenseinbußen drohen. Bei 50 Prozent der Deutschen befürchtet man Renteneinkommen, die sogar unterhalb der Armutsgrenze liegen. Damit wäre jeder zweite Rentner von massiver Altersarmut bedroht. Gelöst werden könnte das Problem durch eine starke Erhöhung der Rentenbeiträge, doch diese ist nicht nach dem Geschmack der Politiker. Man fürchtet schlicht den Zorn der Wähler, wenn man die Rentenbeiträge drastisch erhöhen sollte. Die ergänzenden Angebote wie Riester– und Rürup-Renten werden nur schwach angenommen. Das liegt nicht nur an der geringen Rendite und den hohen Kosten, sondern auch daran, dass diese Versicherungsprodukte als sehr komplex gelten. Nicht umsonst fordern Versicherungsexperten dringend, das System der privaten Altersvorsorge zu überdenken. Ganz aktuell diskutiert man die Einführung eines Vorsorgekontos bei der Deutschen Rentenversicherung, das preiswerter, transparenter und auch effektiver sein soll als die klassischen Formen der privaten Altersvorsorge. Im Sprachjargon nennt man dieses Altersvorsorgeprodukt Deutschland-Fonds oder Deutschland-Rente. Doch was ist das eigentlich?

So soll die Deutschland-Rente funktionieren

Bei diesem Konstrukt handelt es sich um eine kapitalgedeckte Altersvorsorge, wie es auch die klassische Kapital-Lebensversicherung ist. Allerdings sind keine Garantien vorgegeben, die die Rendite hemmen könnten. Somit unterscheidet sich die Lösung schon von der Riester-Rente. Auch die Kosten sollen viel geringer sein. Das ist möglich, wenn der Fonds auf Selbstkostenbasis ohne Gewinnerzielungsabsicht tätig ist und von einer öffentlichen Stelle verwaltet wird. Mit flexiblen Lebenszyklusmodellen soll das Produkt interessant für eine breite Schicht von Verbrauchern werden. Es gibt nämlich sowohl frei wählbare Investitionen in Aktien oder Anleihen, und auch Indexfonds oder Exchange Traded Funds könnten im Portfolio zu finden sein. Natürlich ist dieses Vorsorgeprodukt freiwillig, als Arbeitnehmer müsste man den Deutschland-Fonds aber explizit abwählen. Somit ist letztlich keine echte Freiwilligkeit gegeben, der Versicherte ist eigentlich gezwungen, das Produkt zu nehmen. Der Arbeitgeber führt die Beiträge automatisch ab, sofern sich der Arbeitnehmer nicht explizit gegen die Teilnahme an dem Fonds ausspricht. Außerdem soll es vielleicht eine Förderung in ähnlicher Form wie bei der Riester-Rente geben. Sie besteht aus Zulagen und Steuervorteilen, die vor allem für Besserverdiener interessant ist. Vielleicht könnte auch eine Förderung durch höhere Zulagen interessant sein.

Versicherungsbranche übt scharfe Kritik

Derzeit weht vor allem aus der Versicherungsbranche ein rauer Wind entgegen. Denn der Fonds verzichtet beispielsweise auf die Gewinnerzielungsabsicht, die die Basis für das Geschäft der privaten Versicherer ist. Deshalb argumentiert man von Seiten der Versicherer mit den Argumenten „Missbrauch“ und „Einmischung“ von staatlicher Seite. Es wird sogar befürchtet, dass sich der Staat mit dem Geld in hohem Maße an Unternehmen beteiligen könnte. Zu bedenken ist aber, dass die Eigentümer des Vermögens die Arbeitnehmer bleiben. Nur die Verwaltung obliegt dem Staat, der damit eine ähnliche Funktion wie ein Vermögensverwalter oder eine Depotbank hat. Es hört sich also so an, als könnte die Deutschland-Rente eine recht gute Idee sein. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Politik hier weiter positioniert, doch man darf davon ausgehen, dass man von dieser Altersvorsorgevariante noch hören wird.

BGH: Ticketpreis ist sofort bei Kauf fällig

Das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) war mit Spannung erwartet worden: In der Verhandlung vom 16. Februar 2016 hat er entschieden, dass Fluggesellschaften sofort beim Kauf eines Flugscheins den vollen Preis verlangen dürfen. Geklagt hatten Verbraucherschützer, sie hatten angeführt, dass das Insolvenzrisiko auf den Käufer abgewälzt wird und dass ihm außerdem ein Zinsnachteil entsteht. Die oberste deutsche Gerichtsinstanz sah das allerdings anders.

Kaufpreis wird bei Buchung fällig

Wer ein Ticket direkt bei einer Fluggesellschaft bucht und dazu ein Onlineportal nutzt oder den Ticketverkaufsschalter am Flughafen aufsucht, muss den vollen Preis sofort bezahlen. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Flug erst in sechs Monaten abgeht oder schon in drei Tagen startet. Der Kaufpreis ist in jedem Fall sofort zur Zahlung fällig. Entsprechende Formulierungen, die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten sind (AGB), sind nicht zum Nachteil der Passagiere. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegen Klauseln in den AGB der Lufthansa, der Condor und von TuiFly (Az. X ZR 97/14, 98/14, 5/15). Bei der Condor lautet die Formulierung zum Beispiel „Die Bezahlung ist bei Buchung in voller Höhe fällig.“. Das bedeutet, die Kreditkarte wird unmittelbar mit dem Kaufpreis belastet, das Zustandekommen des Vertrags rechtfertigt den Einzug aller ausstehenden Kosten.

Verbraucherschützer sehen Kunden im Nachteil

Die Verbraucherzentrale aus Nordrhein-Westfalen führt in ihren Argumenten vor allem zwei Punkte an. Zum einen wird das Insolvenzrisiko auf den Kunden verlagert. Wenn nämlich die Fluglinie im Zeitraum der Zahlung und des Reisetermins durch Zahlungsunfähigkeit den Betrieb einstellen muss, erhält der Kunde das bereits gezahlte Geld für das Ticket kaum zurück. Zum anderen verliert er ein Druckmittel, das Geld zurückzubehalten, um die erwartete Leistung durchzusetzen. Und schließlich muss er einen Zinsnachteil in Kauf nehmen, weil das Geld sofort zur Zahlung fällig ist und nicht noch angelegt werden kann.

Keine Zug-um-Zug-Bezahlung

Die Begründung des BGH ist durchaus interessant. Er argumentiert nämlich damit, dass eine Bezahlung nach dem Prinzip „Zug um Zug“ in der allgemeinen Luftfahrt nicht umsetzbar ist. Der Beförderungsvertrag einer Fluggesellschaft mit ihrem Passagier unterscheidet sich also erheblich von einem Werkvertrag, bei dem diese Abwicklungsform üblich ist. Damit folgt der BGH der Argumentation der Fluglinien. Die Kosten für Flugzeuge, Personal und Start- und Landerecht fallen schon frühzeitig an, sie sind nicht erst zum Zeitpunkt des Abflugs fällig. Eine Teilzahlung des Betrags nach der Durchführung des Flugs ist aus organisatorischer Sicht nicht zumutbar, geben die Fluglinien an. Auch diesem Argument konnte sich der BGH offenbar anschließen. Das Inkassorisiko ist für die Fluglinien ebenfalls nicht zu vernachlässigen, es ist für die Gesellschaften kaum einzuschätzen, ob der Kunde vor dem Zeitpunkt des Fluges in finanzielle Schwierigkeiten gerät, so dass keine Zug-um-Zug-Bezahlung möglich ist. Das Insolvenzrisiko bestehe nach Ansicht der Linien allerdings nicht, denn dagegen könne sich der Verbraucher sogar mit einer Versicherung schützen.

Keine Veränderung für Verbraucher

Für den Flugreisenden heißt das, es ändert sich nichts am bisherigen Verfahren. Wer ein Flugticket kauft, muss auch sofort den vollen Kaufpreis bezahlen. Der Spitzenverband der deutschen Fluglinien geht sogar davon aua, dass dem Verbraucher ein Vorteil entsteht, weil das Unternehmen mit dem Kauf Planungssicherheit für eine effektive Kalkulation der Preise hat. So ist einerseits eine hohe Auslastung der Flüge möglich, andererseits können aber auch attraktive Frühbucherrabatte gewährt werden, die dem Kunden wiederum zum Vorteil gereichen.

Aktienverfall macht Privatanleger nervös

Fast täglich neue Horrormeldungen über sinkende Kursen, der Deutsche Aktienindex (DAX) kennt derzeit nur die Bewegung Richtung Keller, und die Anleger werden zunehmend nervös: Es sind turbulente Tage an den Börsen.

Der Ölpreis bleibt gering, der Kurs des Euro steigt, und in Asien brechen die Kurse der Aktien an. Genau solche Einflüsse mag der DAX nicht, er sinkt bereits deutlich unter die psychologisch so wichtige Marke von 9.000. Viele Anleger fragen sich jetzt, was sie tun sollen und wollen ihre Aktien verkaufen. Experten raten allerdings, Ruhe zu bewahren und keine Panikverkäufe zu starten.

Wieder einmal im Zentrum der Aufmerksamkeit

In den letzten Monaten konnte sich der DAX großer Aufmerksamkeit erfreuen. Fast kein Tag verging ohne Meldungen über neue Höchststände, und selbst erfahrene Anleger wurden langsam etwas unruhig. Niemand konnte vorhersagen, wie sich die Aktienkurse weiter entwickeln, doch nicht nur Experten wissen, dass sich eine Entwicklung von einem Höchststand zum anderen irgendwann negativ auswirken muss und zum Stillstand kommen muss. Jetzt gerät der Deutsche Aktienindex wieder ins Zentrum der Aufmerksamkeit. Er fällt zum Wochenbeginn deutlich unter die Marke 9.000, die für Anleger schon aus psychologischen Gründen so wichtig ist. Zum ersten Mal seit Oktober 2014 bewegt er sich auf diesem Level, und der Zeitpunkt ist denkbar ungünstig. Die Zahl der Aktionäre ist nämlich kürzlich erst auf über neun Millionen gestiegen und hat damit ihren höchsten Stand seit 2012 erreicht. Angesichts des anhaltenden Kursverfalls könnte es aber sein, dass die Zahl der Aktionäre jetzt wieder deutlich fällt. Die neuen Turbulenzen deuten darauf hin, dass die Deutschen auch weiterhin nicht verstärkt in Aktien investieren und wohl nie ein Volk der Aktionäre werden. Doch erfahrene Investoren und Börsianer mahnen zur Vorsicht, sie sehen weiter gute Argumente für die Investition in Aktien.

Ruhe bewahren ist angesagt

Nicht nur aus der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz hört man derzeit mahnende Stimmen, sich nicht zu Verkaufsentscheidungen hinreißen zu lassen, die man später bereuen könnte. Die Entwicklung des DAX oder einzelner Kurse ist nach Ansicht der Experten nicht so ausschlaggebend. Vielmehr sollten sich die Anleger fragen, warum man die Aktie damals gekauft hat. Sind die angenommenen sachlichen Gründe immer noch gegeben? Wenn das der Fall ist und wenn das Unternehmen weiter erfolgreich ist, dann sollte man die Aktien unbedingt behalten. Sind die Rahmenbedingungen verändert, kann man unabhängig von der jüngsten Entwicklung des Kurses über einen Verkauf nachdenken. Die Gründe für die Nervosität der Märkte sind weitgehend bekannt, denn es machen sich Sorgen um die Konjunktur breit, die Lage am Ölmarkt ist gespannt, die Zinspolitik der EZB und die Entwicklung der Märkte in Asien geben Grund zur Sorge. Alle Faktoren wirken sich unmittelbar auf den DAX aus, erklären die Fachleute. Deshalb ist der DAX zwar ein wichtiges Barometer für die Trends an den Börsen, doch man sollte sich eben nicht ausschließlich darauf verlassen.

Unruhe auch bei Fonds

Wer in Aktienfonds investiert, sieht den DAX-Verfall derzeit auch an der Entwicklung seines Depots. Dieses könnte nämlich Tag für Tag etwas an Wert verlieren, weil auch die Aktienkurse fallen. Trotzdem gilt auch hier, den Fonds weiterzuführen und auch weiter einzuzahlen. Selbst wenn die Kurse heute fallen, werden sie in absehbarer Zeit wieder steigen. Dann aber hat man einen größeren Anteil bereits zu günstigen Einstiegspreisen gekauft und profitiert nun von der Kursentwicklung nach oben. Gerade hier liegt der größte Vorteil von Aktienfonds. Anleger sind also gut beraten, die weitere Entwicklung aufmerksam zu beobachten, doch für Panikverkäufe besteht kein Anlass.