Das Gesetz sieht im höchsten Fall 24 Urlaubstage vor – für einen Arbeitnehmer, der in Vollzeit an sechs Tagen in der Woche arbeitet. Aber auch ein Minijobber hat Anspruch auf Urlaub.
Das Gesetz sieht im höchsten Fall 24 Urlaubstage vor – für einen Arbeitnehmer, der in Vollzeit an sechs Tagen in der Woche arbeitet. Aber auch ein Minijobber hat Anspruch auf Urlaub.