… greift meist auch die Gebäudeversicherung und der Vermieter ist zuständig. Dennoch darf man sich darauf nicht ausruhen, sondern sollte dem Vermieter sämtliche Schäden unverzüglich melden.
… greift meist auch die Gebäudeversicherung und der Vermieter ist zuständig. Dennoch darf man sich darauf nicht ausruhen, sondern sollte dem Vermieter sämtliche Schäden unverzüglich melden.