Irrtum Nr. 6: Reklamation nur in den ersten 14 Tagen

Irrtum Nr. 6: Reklamation nur in den ersten 14 Tagen

Viele Händler haben in ihren AGB festgesetzt, dass mangelhafte Ware binnen weniger Tage reklamiert werden muss. Solche Klauseln sind unwirksam, da defekte Ware unter die zweijährige Gewährleistung fällt und damit erstattet werden muss. Nach sechs Monaten liegt die Beweislast allerdings beim Kunden. Dann muss er nachweisen, dass das Produkt von Anfang an mangelhaft war.