Irrtum Nr. 7: Ist ein Artikel vergriffen, kann der Verkäufer einen ähnlichen Artikel verschicken

Irrtum Nr. 7: Ist ein Artikel vergriffen, kann der Verkäufer einen ähnlichen Artikel verschicken

Auch wenn Onlinehändler ihren Kunden immer wieder alternative Produkte anbieten, ist die Annahme schlicht falsch, dass der Kunde sich mit einem ähnlichen Produkt zufrieden geben muss. Der Käufer hat sich explizit für einen bestimmten Artikel entschieden, ist dieser nicht lieferbar, kann der Verkäufer ein Alternativprodukt anbieten, als Käufer ist man jedoch nicht verpflichtet, dieses anzunehmen.