Reinigung der Berufskleidung. Nicht nur Berufskleidung ist steuerlich absetzbar, sondern auch deren Reinigung. Nutzen kann diesen Vorteil, wer in einer Branche mit festen Kleidervorschriften arbeitet oder Menschen, die für Ihren Beruf auf bestimmte Kleidung angewiesen sind, wie Sportlehrer, etc. Abgesetzt werden können die Kosten als Werbungskosten und zwar unabhängig davon, ob die Reinigung zuhause oder in einer Textilreinigung vorgenommen wird.