Selbständigkeit: So bekommt man den Gründungszuschuss
Diese Frage stellen sich viele, die arbeitslos geworden sind. Warum auch nicht? Die Freiheit der Selbständigkeit hat gegenüber dem Arbeitnehmerdasein durchaus ihre Vorzüge. Aber gerade Gründer haben es nicht leicht – vor allem finanziell. Doch es gibt staatliche Hilfe…
…kann jeder Bezieher von Arbeitslosengeld I (ALG I) beantragen, der sich selbständig machen möchte. Einen Rechtsanspruch auf den Zuschuss gibt es allerdings nicht – die Ämter entscheiden je nach Einzelfall. Worauf es ankommt: Dass der Sachbearbeiter einem die Selbständigkeit zutraut!
Der Gründungszuschuss ist eine staatliche Transferleistung in Höhe von monatlich 300 Euro und kann für bis zu 15 Monate gewährt werden – in zwei Phasen: Im ersten halben Jahr kommt der Zuschuss auf das ALG I oben drauf – danach bekommen Gründer, sofern der Zuschuss weiterhin gewährt wird, nur noch die monatlichen 300 Euro. Maximal kann man also 4500 Euro vom Staat bekommen, um eine Selbständigkeit zu gründen.
… natürlich nicht gerade viel Geld. Aber wer gerade erst aus einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis kommt, hat im besten Fall ohnehin Ersparnisse – der Gründungszuschuss hilft dann, Härten aufzufangen und eventuell erste Kosten mit zu tragen, die mit der Gründung einhergehen.
… um den Gründungszuschuss zu erhalten, ist ein solider Businessplan. In diesem muss man genau darlegen, wie die Selbständigkeit aussehen soll und wie und womit man Geld verdienen will, am besten enthält er auch eine geschätzte Prognose über Einnahmen und Ausgaben der ersten Zeit. Besser als einen Kredit aufnehmen zu müssen ist das allemal!
…wir erwartet, dass das Vorhaben fundiert ist – dass man sich also in einem Bereich selbständig macht, in dem man sich auskennt und im besten Fall bereits Erfahrung hat. Das heißt: Der Plan sollte zur Ausbildung und / oder bisherigen Berufserfahrung passen.
…in einem komplett neuen Geschäftsfeld neu anfangen will, braucht extrem gute Argumente, um den Sachbearbeiter zu überzeugen – denn dessen Aufgabe ist es auch, den Antragsteller vor einem möglichen Scheitern zu bewahren.
… gewährt, dann muss man in der Folgezeit gegenüber dem Sachbearbeiter Bericht erstatten – wie läuft es, welche Erfolge gibt es, wo tun sich Probleme auf? Anhand dieser Informationen und handfester Daten wie Gewinne und Verluste lässt sich absehen, ob das Vorhaben funktioniert – und ob der Zuschuss auch über die ersten sechs Monate hinaus gewährt wird.
Bricht man die Existenzgründung allerdings vorzeitig ab und beantragt wieder Arbeitslosengeld, so können die Bezüge um genau jene Höhe gekürzt werden, in der man den Gründungszuschuss erhalten hat.