Was ändert sich 2017? Steuern, Mindestlohn, ALG II

Was ändert sich 2017? Steuern, Mindestlohn, ALG II

Das Jahr neigt sich dem Ende – und auch 2017 gibt es wieder einige Änderungen, die viele Verbraucher betreffen. ALG II und der Mindestlohn werden leicht angehoben, auch der Grundfreibetrag steigt. Und die nächste Stufe der Pflegereform tritt in Kraft.

ALG II steigt zum Jahreswechsel

Ab 2017 gelten neue Sätze in der Grundsicherung. „Der Regelsatz für Alleinstehende steigt von 404 Euro auf 409 Euro pro Monat. Die Grundsicherung für Kinder vom 7. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres erhöht sich um 21 Euro“, heißt es seitens der Bundesregierung. Wer sich länger als vier Wochen im Ausland aufhält, dem sollen in Zukunft bis zu seiner Rückkehr sämtliche Leistungen gestrichen werden. Die Änderungen im Detail kann man HIER nachlesen.

Mindestlohn steigt ab Januar 2017

Am 1. Januar steigt der gesetzliche Mindestlohn von derzeit 8,50 Euro auf dann 8,84 Euro brutto pro Stunde. Arbeitnehmer mit Vollzeit-Job haben also fortan gesetzlichen Anspruch auf einen Brutto-Monatslohn von mindestens 1414,40 Euro. Diesen Lohn durch regelmäßige unbezahlte Überstunden zu unterlaufen ist ein Verstoß gegen das Arbeitsrecht und kann angezeigt werden.

Pflegereform: 5 statt 3 Pflegestufen

Zum 1. Januar 2017 tritt die Pflegereform in Kraft. Anstelle der bisherigen drei gibt es fortan fünf Pflegestufen. Diese sind eingeteilt in eine geringe bis hin zu einer sehr schweren Beeinträchtigung der Selbständigkeit. Die Einteilung entscheidet darüber, welche Leistungen einem zustehen. Wer bereits im Jahr 2016 pflegebedürftig ist, soll zum Jahreswechsel in die nächsthöhere Stufe eingeteilt werden, damit pflegebedürftigen Menschen mit der Änderung keine Nachteile entstehen. Es kann sich aber lohnen, noch im alten Jahr eine neue Feststellung der Pflegebedürftigkeit zu beantragen, denn das Pflegegeld in den bisherigen drei Stufen soll durch die Reform sinken. Wer eine niedrige Einstufung hat könnte also ab Januar einen geringeren Geldanspruch haben als bisher.

Steuern

Der Grundfreibetrag, also der Einkommensbetrag, auf den keine Steuern gezahlt werden müssen, steigt 2017 um 168 Euro auf dann 8820 Euro jährlich. Damit werden vor allem die unteren Einkommensschichten leicht entlastet. 2018 soll der Grundfreibetrag auf 9000 Euro steigen. „Gleichzeitig soll das Kindergeld im Jahr 2017 und auch im Jahr 2018 jeweils um 2 Euro monatlich je Kind angehoben werden. Der Kinderzuschlag wird zum 1. Januar 2017 um monatlich 10 Euro auf 170 Euro je Kind erhöht“, teilt das Bundesfinanzministerium mit. Der Unterhaltshöchstbetrag steigt parallel zum Grundfreibetrag.

Strom wird teurer

Zum Jahreswechsel steigt die EEG-Umlage auf 6,88 Cent pro Kilowattstunde. Auch die Netzentgelte steigen in vielen Regionen an. Es ist davon auszugehen, dass die Versorger diese Posten in Form von Preiserhöhungen an ihre Kunden weitergeben werden.

Rauchmelder-Pflicht

Rauchmelder sind in zwölf Bundesländern bereits Pflicht. Ab dem 1. Januar 2017 dann auch in NRW. In jedem Zimmer und Flur muss möglichst mittig ein Rauchmelder angebracht sein. Für die Anbringung ist der Gebäudeeigentümer, im Falle von Mietwohnungen also der Vermieter zuständig. Dieser hat auch die Anschaffungs-, Einbau- und Wartungskosten zu tragen, die er allerdings auf die Mietnebenkosten umlegen darf.