Kurzarbeitergeld & Kurzarbeit: Alles Wichtige zur Berechnung

Unternehmen können aus unterschiedlichen Gründen unverschuldet in eine Krise geraten. Es kann vorkommen, dass es zu Engpässen kommt, weil Kunden ihre Rechnungen nicht begleichen oder dass nicht weitergearbeitet werden kann, weil Zulieferer dringend benötigtes Material vorübergehend nicht bereitstellen können. Auch Naturkatastrophen können eine Rolle spielen: Wenn etwa Fabriken überschwemmt oder bei einem Sturm beschädigt werden – oder auch wenn sie geschlossen werden müssen, weil eine Krankheit grassiert wie das weltweit verbreitete Corona-Virus. In Deutschland führte die Pandemie zu unzähligen Betriebsschließungen über Wochen und Monate.

BBX stellt einen Kurzarbeitergeld-Rechner zur Verfügung und beantwortet die wichtigsten FAQ.

Kurzarbeit: Antrag bei der Arbeitsagentur

Auf derlei Faktoren, die gezwungenermaßen zur Einschränkung oder auch zur kompletten Niederlegung der Arbeit führen, hat kein Unternehmer nennenswerten Einfluss. Meist sind solche Extremsituationen aber zeitlich begrenzt und das Unternehmen an sich ist nicht gefährdet. Anders sieht es mit den Arbeitsplätzen aus. Denn die weiterlaufenden Lohnkosten können, wenn die Umsätze einbrechen, zu einem gewaltigen Problem werden. Damit es nicht zu Entlassungswellen kommt und Arbeitsplätze über die Krise hinaus erhalten bleiben, greift mit dem Kurzarbeitergeld eine staatliche Transferleistung.

Die Abwicklung erfolgt auf Antrag des Arbeitgebers über die Agentur für Arbeit, die das Kurzarbeitergeld in Höhe von 60 Prozent des letzten Nettolohns an die Arbeitnehmer auszahlt. Arbeitnehmer mit Kindern bekommen in der Regel 67 Prozent – und manche Unternehmen stocken ihrerseits das Kurzarbeitergeld auf, so dass betroffene Arbeitnehmer im besten Fall sogar 80 bis 90 Prozent ihres Lohns weiterhin erhalten. Dies allerdings nur, wenn für eine bestimmte Zeit gar nicht mehr gearbeitet wird – sofern nur weniger als üblich gearbeitet wird, wird nach den entsprechenden Sätzen die Differenz zum eigentlichen Lohn ausgeglichen. Daher auch der Begriff ‘Kurzarbeit’.

Das von der Arbeitsagentur gezahlte Geld muss nicht versteuert werden, der Arbeitgeber muss aber weiterhin Sozialabgaben abführen. Hat der Arbeitnehmer während der Kurzarbeit weitere Einnahmen, so kann das Kurzarbeitergeld allerdings das zu versteuernde Einkommen erhöhen (siehe dazu unsere FAQ weiter unten).

Je nach ursprünglicher Höhe des Nettolohns kann eine Kürzung auf 60 Prozent natürlich einen harten Einschnitt bedeuten – vor allem, wenn es keine Aufstockung durch den Arbeitgeber gibt und man selbst über keine oder nur geringe Rücklagen verfügt. Denn schließlich reduzieren sich die laufenden Kosten wie Miete, Nebenkosten, Kosten für Kleidung und Ernährung nicht, sondern bleiben so hoch wie zuvor.

Kurzarbeit und Nebenjob: Geht das?

Ein Ausweg aus diesem Dilemma kann die Aufnahme einer weiteren (Neben-)Tätigkeit sein. Das ist erlaubt, sofern man im ursprünglichen Betrieb vorübergehend gar nicht oder nur wenig arbeiten muss bzw. kann. Allerdings ist hierbei Vorsicht geboten: Denn ein weiteres Einkommen, das erst nach Beginn der Kurzarbeit aufgenommen wird, reduziert den Anspruch auf Kurzarbeitergeld, das, wie auch andere staatliche Transferleistungen (zum Beispiel Arbeitslosengeld II), auf das Einkommen angerechnet wird. Man sollte sich daher unbedingt bei seiner zuständigen Arbeitsagentur informieren, bevor man einen Nebenjob annimmt. Sonst kann es schlimmstenfalls dazu kommen, dass man Teile des Kurzarbeitergeldes zurückzahlen muss.

Anders sieht es bei sehr gut verdienenden Kurzarbeitern aus: Damit die vom Staat zu leistenden Zahlungen nicht explodieren, gibt es eine Beitragsbemessungsgrenze. Das Kurzarbeitergeld kann dadurch maximal 4623,00 Euro betragen. In den neuen Bundesländern liegt der Höchstbetrag mit 4321,50 Euro ein wenig niedriger.

Offene Fragen zur Kurzarbeit

Anhand dieser Beispiele wird rasch klar: Kurzarbeit ist ein komplexes Thema, viele Fragen lassen sich nur individuell konkret beantworten und sind von zahlreichen Faktoren abhängig. Darunter sind die Situation des Betriebes, in dem Kurzarbeit verhängt wird, Situation und Einkommen der einzelnen Arbeitnehmer, sowie die Frage, ob und wie lange diese noch arbeiten und ob das Kurzarbeitergeld unterm Strich zum Leben reicht.

Bonus für Neukunden: Diese Angebote bringen Geld

Und tatsächlich ist es auch so, dass man im Falle der Stromanbieter nur dann wirklich von den Boni profitiert, wenn man jährlich oder spätestens alle zwei Jahre wechselt. Denn in der Regel holen sich die Anbieter die kleinen Begrüßungsgeschenke nach einer Weile zurück und oft sind sie an Bedingungen gebunden. Zum Beispiel werden Geldboni erst nach einer ganzen Weile ausgezahlt oder gutgeschrieben – zum Beispiel wenn man seit mindestens einem Jahr Kunde ist. Oder wenn man in einen Vertrag über mindestens 24 Monate einwilligt. Oft kommt es dann vor, dass die anfangs unschlagbar günstigen Tarife nach Ablauf einer bestimmten Zeit (in der Regel zwölf Monate) deutlich teurer werden und sich die anfängliche Ersparnis kaum noch rechnet. Daher darf man sich von den Lockangeboten nicht blenden lassen, sondern sollte vor Vertragsschluss sehr genau ins Kleingedruckte blicken und sich mit Hilfe von Suchmaschinen auch über die Erfahrungen anderer Kunden informieren. Je billiger ein Anbieter ist, desto höher ist auch die Wahrscheinlichkeit, dass die Sache einen Haken hat.

Handy for free?

Recht ähnlich sieht es bei Telekommunikationsanbietern aus. Auch hier gibt es diverse Geschenke für Neukunden. Dazu gehören Guthaben-Gutschriften von bis zu 100 Euro oder Freiminuten. Sehr beliebt sind auch die subventionierten Smartphones, mit denen geworben wird: Wer einen Neuvertrag abschließt kann mitunter sogar brandaktuelle Geräte von teuren Herstellern wie Apple oder Samsung kostenlos bekommen. Aber Vorsicht: Natürlich müssen diese Geräte irgendwie finanziert werden und sind daher eingepreist. Die Anbieter versuchen, ihre Kunden so lange wie möglich zu halten, die Regel sind Verträge über eine Laufzeit von 24 Monaten. Hinzu kommt, dass die sehr günstig klingenden rabattierten Tarife meist nur für die ersten paar Monate oder maximal das erste Jahr gelten – und sich dann sogar verdoppeln oder verdreifachen können. Hier gilt es, sehr genau auszurechnen, was man unterm Strich bezahlt. Und dann merkt man rasch, dass das vermeintlich kostenlose Smartphone ziemlich teuer werden kann. Allerdings gibt es durchaus Angebote, die sich rechnen. Es kommt drauf an, dass man vor Vertragsschluss vergleicht, das Kleingedruckte liest, Vor- und Nachteile abwägt. Unter diesen Voraussetzungen sind Schnäppchen möglich.

Startguthaben, Rabatte und mehr für Neukunden

Ein anderer Fall sind Kreditkarten. Neben kostenlosen Versicherungen oder Rabatten bei Autovermietungen und Hotels gibt es auch Karten, die als kleines Willkommensgeschenk ein Startguthaben auf der Kreditkarte mitbringen, das je nach Anbieter zwischen 20 und 100 liegt. Dieses Geld erhält man tatsächlich geschenkt. Aber auch hier gilt: Nicht blenden lassen, sondern genau hinsehen! Denn unter Umständen bringt einem die Kreditkarte ohne Startguthaben aber mit kostenloser Reisekrankenversicherung unterm Strich mehr – das kommt ganz auf die eigenen Präferenzen an.

Ein klein wenig abstauben kann man außerdem auch bei vielen Onlineshops. Übliche Boni für Neukunden sind beispielsweise kostenloser Versand bei der ersten Bestellung oder Rabatte von bis zu 20 Prozent für Neukunden. Das klingt gut und kann tatsächlich eine Ersparnis bringen, kommt aber auch nicht immer ohne Haken. Zum Beispiel sind die Neukundenrabatte oft an eine bestimmte Mindestbestellmenge (über 50, 100 oder gar 150 Euro) gebunden. Hier sollte man sich nicht verleiten lassen, Dinge zu kaufen, die man nicht braucht, nur um den Rabatt mitzunehmen – denn dann zahlt man am Ende drauf!

Steigen die Rundfunkgebühren auf 21 Euro?

Die Rundfunkgebühren werden voraussichtlich weiter steigen. Die genaue Summe ist aber noch unbekannt. Die Sender wollen, dass der Beitrag, den jeder Haushalt zahlen muss, in Zukunft automatisch erhöht wird. Beschlossen ist das aber noch nicht…

Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben aktuell ein Jahresbudget von mehr als acht Milliarden Euro. Der größte Teil davon stammt aus den Rundfunkgebühren, die jeder Haushalt verpflichtend zahlen muss. Derzeit beträgt die Gebühr 17,50 Euro im Monat. Im vergangenen Jahr war sie um ein paar Cent gesenkt worden. Die Rundfunkgebühr, die bis vor einigen Jahren noch pro Empfangsgerät berechnet und von der GEZ mit teils zweifelhaften Methoden eingetrieben wurde, sorgt immer wieder für Kontroversen. Schon mehrfach hat es Klagen gegen die Regelung gegeben, sogar bis vors Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Doch dieses bestätigte die Rechtmäßigkeit und wies die Kläger ab.

Rundfunkgebühren werden 2018 neu festgesetzt

Nun, so berichtete unlängst die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ), soll der Beitrag weiter steigen – auf 21 Euro bis zum Jahr 2029. Dies ist aber keineswegs eine reale aktuelle Planung, sondern lediglich eine Modellrechnung, die von der ARD bereits 2016 angestellt wurde. Demnach wünscht man sich dort, das eine jährliche fixe Steigerungsrate des Rundfunkbeitrags festgelegt wird. Und diese Steigerung würde auf die von der FAZ zitierten 21 Euro in zwölf Jahren hinauslaufen. Ob das aber tatsächlich so kommt, ist höchst umstritten. Die nächste Gebührenrunde soll im September beschlossen werden. Bis dahin lässt sich kaum sagen, wohin die Reise geht. Es ist aber anzunehmen, dass die Beiträge leicht ansteigen werden und dass eine fixierte jährliche Steigerung nicht kommen wird. Zumal das eine Vielzahl juristischer Probleme mit sich bringen würde.

Eine finale Entscheidung steht erst im kommenden Jahr an. Bis dahin dürften noch so einige klickträchtige Aufreger-Meldungen die Runde machen, die mal mehr, mal weniger weit von der Realität entfernt sein werden.

Gebührenmodell steht nicht zur Debatte

Fest steht, dass der Rundfunkbeitrag nicht zur Disposition steht, daran wird auch das Getrommel von Anti-ÖRR-Kampagnen oder der AfD nichts ändern, die mit ihrem Gepolter von „Lügenpresse“ und „Systemmedien“ am rechtsradikalen Rand und im Verschwörungs-Milieu fischt. Durchaus relevant ist aber die Frage, ob ein exorbitantes Milliardenbudget tatsächlich angemessen ist, um den Bildungsauftrag des ÖRR zu erfüllen, und ob nicht die zahllosen teuren und meist seichten Unterhaltungs- und Sportformate dem eigentlichen Zweck der Sender zuwider laufen. Denn Unterhaltung ist eigentlich Aufgabe der Privaten, denen die Öffentlich-rechtlichen deutliche Konkurrenz machen.

Grundeinkommen: Selbstbestimmt Leben?

Wer über ein Grundeinkommen verfügt, arbeitet tendenziell mehr und lebt selbstbestimmter. Das sagt Christian Lichtenberg von der Berliner Initiative „Mein Grundeinkommen“, die mit einem Crowdfunding-Experiment Geld verlost. Im Gespräch mit BBX gibt er Einblick in die Ergebnisse des Projekts.

Bereits 85 Grundeinkommen von je 1000 Euro für eine Laufzeit von zwölf Monaten hat die Initiative „Mein Grundeinkommen“ verlost. Eingesammelt wird das Geld per Crowdfunding. Welche Erfahrungen machen die Gewinner? Wie ändert sich ihr Leben – und welche Probleme gibt es bei den politisch diskutierten Grundeinkommensmodellen?

Weshalb ist ein Grundeinkommen aus Ihrer Sicht wünschenswert oder gar notwendig?

Lichtenberg: Es ist notwendig, weil die Mittelschicht immer weiter bröckelt, es ist sinnvoll als gesellschaftlicher Kitt und auch weil die Arbeitswelt sich verändert. Mit der zunehmenden Automatisierung und Digitalisierung werden viele Arbeitsplätze wegfallen und man muss die Frage stellen, wie das aufgefangen werden kann, ohne dass immer mehr Menschen in finanzielle Not geraten.

Wir vertreten kein spezielles Grundeinkommens-Modell, sondern möchten die Debatte antreiben und neue Perspektiven einbringen, indem wir zeigen, wie sich ein Grundeinkommen auswirken kann. Das finnische Modell beispielsweise sehen wir kritisch und fragen, ob das überhaupt ein Grundeinkommen sein kann, wenn es nur in Höhe der Hälfte des Existenzminimums liegt. Das wirkt eher wie eine Subventionierung von Dumpinglöhnen. Aus unserer Sicht soll ein Grundeinkommen existenzsichernd sein und es den Menschen ermöglichen, angst- und sorgenfrei leben zu können, ohne den neoliberalen Druck im Nacken.

„Die Leute arbeiten mehr und sind selbstbestimmter“

Welche Erfahrungen machen die Gewinner des Grundeinkommens?

Lichtenberg: Bislang haben wir 85 Grundeinkommen verlost. Alle Empfänger und Empfängerinnen berichten, dass sie weniger Sorgen haben, besser schlafen, keine Existenzangst mehr haben. Bei den meisten löst es Tatendrang aus. Zum Beispiel versuchen Personen in prekärer Lage, die Zeit mit Grundeinkommen zu nutzen, um sich ein zweites berufliches Standbein zu schaffen.

Davon abgesehen, dass diese Personen nun mehr Geld zur Verfügung haben – wie ändert sich ihr Leben außerdem?

Lichtenberg: Der größte Effekt, den wir beobachten, ist, dass die Leute tendenziell mehr arbeiten. Aber eben aus einer selbstbestimmten Perspektive. Viele waren auch vorher mit ihrem Job zufrieden, arbeiten nun aber mit größerer Freude, weil sie weniger Druck und mehr Freiheit verspüren. Andere haben sich den Jobwechsel getraut. Zum Beispiel hat eine Callcenter-Mitarbeiterin eine Pädagogenausbildung gemacht. Einigen geht es sogar gesundheitlich besser. Wir hatten den Fall eines Morbus-Crohn-Patienten, der erstmals nach 10 Jahren sein Cortison absetzen konnte, weil er weniger Stress hatte und sich seine Lage dadurch deutlich verbesserte.

Die Debatte über ein Grundeinkommen voranbringen

Dass zusätzliches Geld ohne Bedingungen hilfreich ist, versteht sich von selbst. Was möchten Sie darüber hinaus mit dem Experiment erreichen?

Lichtenberg: Wir möchten die Debatte voranbringen. Zu Anfang gab es häufig zwei Gegenargumente: Zum einen hieß es, ein Grundeinkommen sei nicht finanzierbar, zum anderen wurde befürchtet, dass Menschen faul werden und weniger arbeiten, wenn sie bedingungslos abgesichert sind. Durch Experimente wie unseres hat sich inzwischen gezeigt, dass dieses Argument nicht haltbar, dass sogar das Gegenteil der Fall sein kann. Vielleicht nimmt sich mal jemand eine Auszeit, aber die meisten Menschen wollen einer Tätigkeit nachgehen. Heute wird mehr über die Finanzierung gesprochen, und es gibt bereits verschiedene Ansätze, die funktionieren, und die von politischen Parteien besprochen werden.

Aber ist es überhaupt realistisch, dieses Experiment auf die politische Realität zu übertragen? Immerhin würden alle im Gespräch befindlichen Grundeinkommensmodelle mit erheblichen Veränderungen etwa in Bezug auf Steuern und Sozialleistungen einhergehen…

Lichtenberg: Wir schlagen ja kein politisches Konzept vor, insofern ist das kaum zu vergleichen. Wir sagen aber klar, dass wir Modelle wie das finnische nicht als sozial gerecht betrachten. Wir wollen nicht, dass wichtige Sozialleistungen wie etwa die Krankenversicherung wegfällt. Diese machen ja bei einem Grundeinkommen weiterhin Sinn. Wir setzen uns mit Finanzierungsmodellen auseinander. Sozialen Kahlschlag wollen wir natürlich nicht. Eine mögliche Option, ein Grundeinkommen ohne derartige Einschnitte zu finanzieren, wäre eine Finanztransaktionssteuer.

Eine aktuelle OECD-Studie kommt zu dem Schluss, dass ein Grundeinkommen, wie es etwa in Finnland erprobt wird, das Armutsproblem noch verschärfen würde. Kritiker wenden ein, dass das Grundeinkommen zu einem neoliberalen Modell avancieren könnte. Wie sehen Sie diese Gefahr?

Lichtenberg: Es kommt auf den Staat an, den man betrachtet. Die OECD-Studie bezieht sich auf das Experiment in Finnland. Finnland hat eine rechtsliberale Regierung, da verwundert es nicht, dass dort ein Grundeinkommens-Modell getestet wird, das fragwürdig ist. Deutschland ist sozialdemokratischer geprägt. Auch Kanada, wo demnächst ein großes Grundeinkommens-Experiment starten soll, ist sozialstaatlicher orientiert. Trotzdem stimmt es, dass diese Gefahr groß ist, zumal es auch viele Unternehmer gibt, die jetzt alle ein Grundeinkommen fordern – aber eben häufig Modelle, die nicht unbedingt arbeitnehmerfreundlich sind. Die finnische Variante halte ich langfristig jedenfalls nicht für sinnvoll.

Hatespeech: Gibt es Zensur in Online-Foren?

Seit Monaten tobt eine Debatte um Hatespeech in Sozialen Medien und die Frage, wie damit umzugehen ist. Der Justizminister fordert von Unternehmen wie Facebook, dass sie engagierter löschen, Nutzer befürchten Zensur.

Der Ton im Internet ist spürbar rauer geworden. Die ruhigen und sachlichen Töne gehen unter, die Hetzer und Pöbler beherrschen die Foren und Netzwerke. Vor allem wenn es um brisante Themen wie Flüchtlinge, die AfD oder Russland geht, erhitzen sich die Gemüter schnell. Anstatt besonnen zu debattieren, wird geschimpft. Viele Medien schalten unter entsprechenden Themen schon gar keine Artikelforen mehr. Wenn Beiträge nicht freigeschaltet werden, wird der Vorwurf der Zensur erhoben.

Was ist eigentlich Zensur?

Demzugrunde liegt ein Missverständnis über den Begriff Zensur. Das Grundgesetz stellt klar, dass Zensur von staatlicher Seite nicht stattfinden darf. Wenn aber ein Foren-Administrator einen Kommentar blockiert, dann hat das nichts mit Zensur zu tun. Auch die Kommentarfunktion bei BBX ist moderiert. Ohne Moderation könnten wir die Möglichkeit zu kommentieren, gar nicht anbieten. Das hat verschiedene Gründe. Zum einen ist das SPAM-Aufkommen sehr hoch. Täglich gehen Hunderte, von Bots automatisch generierte SPAM-Kommentare bei uns ein, meist mit Links zu zwielichtigen Websites. Einen großen Teil davon fängt der Spamfilter ab, was übrig bleibt muss von Hand aussortiert werden.

Dazu kommen Spammer, die im Auftrag von Unternehmen oder eigenmächtig handeln. Sie steuern einen Kommentar bei, der auf den ersten Blick einen Bezug zum Artikelthema hat – nur um dann auf eine eigene Website zu verlinken. Solche Beiträge schalten wir grundsätzlich nicht frei. Sie stören die Kommunikation und tragen nichts Produktives bei. Und für ihre Urheber sind sie vor allem negative Werbung – wir tun ihnen also einen Gefallen, indem wir sie löschen.

Forentrolle sind ein Problem

Etwas anderes sind Hetzkommentare. Immer mal wieder gibt es Trolle, die bei jedem Thema irgendeinen Ansatz finden, um gegen Flüchtlinge zu hetzen. Beliebt ist das bei sozialen Themen oder Berichten über das Arbeitslosengeld II. Die Trolle behaupten immer wieder, Geflüchteten werde das Geld hinterhergeworfen, während „Deutsche“ schlechter dastünden. Zum einen stimmt das faktisch nicht. Zum anderen möchten wir verhindern, dass solche Falschinformationen über unsere Kommentarfunktion weitere Verbreitung finden. Also schalten wir sie nicht frei. Ebenso schalten wir Kommentare mit offenen Beschimpfungen gegen Einzelpersonen oder Gruppen nicht frei. Zum einen tragen sie zur Diskussion nichts bei, zum anderen können sie strafrechtlich relevant sein. In dem Fall ist die Löschung schon in unserem eigenen Sinne unsere Pflicht – denn wir als Betreiber haften für das, was bei BBX gepostet wird.

Viele Menschen scheinen zu glauben, es sei legitim, in der Anonymität des Internets mal ihren ganzen Frust ablassen und andere beschimpfen zu können. Es ist nicht legitim. In der digitalen Kommunikation gelten dieselben Regeln wie im persönlichen Gespräch. Wer schimpft und hetzt, der sagt recht wenig über das Thema, um das es geht – aber er sagt sehr viel über sich selbst aus. Diese Trolle dürfen sich selbst fragen: Lasse ich mich überzeugen, wenn man mich beschimpft? Eben.

Justizminister: Gesetz gegen Hatespeech

Bei Sozialen Netzwerken wie Facebook mit seinen vielen Millionen Mitgliedern ist das ein besonderes Problem. Denn vor allem Falschinformationen (Fake News) verbreiten sich hier rasant, weshalb nun Justizminister Maas (SPD) einen Gesetzesentwurf vorgelegt hat, der das Netzwerk anhalten soll, schneller zu reagieren und Hatespeech zu löschen. Hier liegt tatsächlich ein staatlicher Eingriff vor, der nicht unproblematisch ist. Was Fake News ist und was nicht, lässt sich noch relativ einfach überprüfen – indem man die Behauptungen nachrecherchiert und Beiträge je nach Ergebnis als „Fake“ kennzeichnet. Aber was genau ist Hate Speech? Wo ist die Grenze zu ziehen? Bei einer einfachen Beschimpfung? Bei einer kollektiven Beschimpfung? Bei falschen Tatsachenbehauptungen? Sollen nur justiziable Beiträge gelöscht werden oder auch andere? Und löst das Löschen das Problem oder nur ein Symptom?

Klar ist, dass Verfasser justiziabler Beiträge juristisch belangt werden müssen, was zunehmend auch geschieht. Die Kernfrage ist aber: Wie wollen wir alle miteinander kommunizieren? Wollen wir uns nur noch anschreien? Oder wollen wir wieder ruhig, gelassen und differenziert debattieren?

Aufhebungsvertrag statt Kündigung?

Was unterscheidet den Aufhebungsvertrag von der Kündigung? In welchen Fällen ist er für Arbeitnehmer sinnvoll? Welche Vor- und Nachteile gilt es zu beachten? BBX gibt den Überblick.

Wenn ein Arbeitgeber sich von Mitarbeitern trennt, spricht er in der Regel eine betriebsbedingte Kündigung aus. Diese ist an die im Arbeitsvertrag festgelegte Kündigungsfrist gebunden. Der gekündigte Arbeitnehmer hat dann Anspruch auf Arbeitslosengeld I sowie auf eine Abfindung in Höhe eines halben Monatsgehalts pro Jahr das er im Betrieb verbracht hat.

Aufhebungsvertrag: Einvernehmliche Trennung

Eine Alternative ist der Aufhebungsvertrag. Der Arbeitgeber kann ihn vorschlagen – wirksam wird er aber nur mit Zustimmung des Arbeitnehmers. Der Aufhebungsvertrag regelt, dass man sich einvernehmlich unter vertraglich festzulegenden Bedingungen voneinander trennt. Das kann Vor-, aber auch Nachteile haben. Ein Vorteil ist, dass im Vertrag die sofortige Auflösung des Arbeitsverhältnisses festgelegt werden kann, so dass keine Kündigungsfrist eingehalten werden muss.

Das ist interessant für Arbeitnehmer, die selbst kündigen möchten, ohne allzu viele Nachteile dadurch zu erhalten. Allerdings kann ein Aufhebungsvertrag dazu führen, dass man für eine bestimmte Zeit keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld hat – eben weil man selbst der Kündigung zugestimmt hat und sie nicht einseitig vom Arbeitgeber ausgesprochen wurde. Mitunter liegt es im Ermessen des zuständigen Amtes, eine Sperre zu verhängen oder nicht.

Nachteile: Arbeitsrecht wird ausgehebelt

Hinzu kommt: Es besteht kein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung. Diese muss man individuell aushandeln. Wird der Aufhebungsvertrag vom Arbeitgeber vorgeschlagen, hat man aber meist gute Chancen – denn wenn man das Angebot ablehnt und betriebsbedingt gekündigt wird, fällt die Abfindung ohnehin an.

Bei einem Aufhebungsvertrag hat man zudem größeren Spielraum, da die Details Verhandlungssache sind. Wie gut man dabei abschneidet hängt nicht zuletzt davon ab, wie gut das Verhältnis zum Arbeitgeber ist.

Aber auch die Nachteile haben Gewicht. Denn das Angebot eines Aufhebungsvertrags ist oft Taktik, da sich mit ihm viele arbeitsrechtliche Bestimmungen umgehen lassen. Oft ist es so, dass Arbeitgeber ihre Mitarbeiter nicht so einfach loswerden können, etwa aufgrund des Kündigungsschutzes, der Dauer der Betriebszugehörigkeit und dem Mitspracherecht des Betriebsrates. All das entfällt hier, da der Arbeitnehmer ja formal seiner Entlassung zustimmt. Daher ist es wichtig, sich nicht überrumpeln zu lassen. Wenn es keinen ersichtlichen Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses gibt und der Arbeitnehmer auch gar nicht kündigen will, dann sollte er einem Aufhebungsvertrag auf keinen Fall zustimmen. Denn mit einer betriebsbedingten Kündigung steht er besser da, vor allem aufgrund der gesetzlichen Abfindung und weil dann nicht das Risiko einer Sperre beim ALG I besteht.