… kommt es auf das eigene Reiseverhalten und die Länder an, in die man reist. Einige Länder, darunter auch Nicht-EU-Staaten wie die Türkei, haben mit Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen. Das heißt: Notwendige Behandlungen werden von der gesetzlichen Kasse übernommen, sofern man die nötigen Papiere einreichen kann. Aber Vorsicht: In der Regel muss man die Kosten vorstrecken und sie sich hinterher von der eigenen Versicherung zurückholen.