Wenn das geschieht…

Wenn das geschieht...

…ist der nächste Schritt, sich die Nummer des Anrufers zu notieren und es kann nicht schaden, diese sowohl der Verbraucherzentrale als auch der Bundesnetzagentur mitzuteilen. Die Bundesnetzagentur kann gegen Unternehmen vorgehen, wenn sie solche Vorkommnisse häufen, die Verbraucherzentralen gehen immer mal wieder den Klageweg, wenn sich die Beschwerden über einen bestimmten Anrufer häufen.