Aber selbst wenn man seine Einwilligung erteilt hat…

Aber selbst wenn man seine Einwilligung erteilt hat...

…gibt es einen Ausweg. Denn auch dann kann man solche Anrufe untersagen. Man muss dazu lediglich dem Anrufer mitteilen, dass man keine weiteren Anrufe wünscht und ihn bitten, einen entsprechenden Vermerk im Kundenordner anzulegen. Es kann auch nicht schaden, im Falle erneuter Anrufe mit juristischen Schritten zu drohen. Meistens wirkt das, denn kaum ein Unternehmen will seine Kunden verärgern und so riskieren, sie zu verlieren.