Ausgenommen von der Flüssigkeiten-Regelung ist Babynahrung. Für Kinder unter drei Jahren darf die Menge an Brei und Getränken mitgenommen werden, die unterwegs nötig sind. Wichtig ist dabei, dass die Babynahrung sich noch in der geschlossenen Originalverpackung befindet. Außerdem muss man diese bei der Sicherheitskontrolle gesondert vorzeigen. Und Voraussetzung ist natürlich, dass man ein Kind dabei hat …