Zweitens: Vermieter anrufen

Zweitens: Vermieter anrufen

Der zweite Schritt ist es, den Vermieter oder dessen Vertreter, zum Beispiel den Hausmeister, umgehend zu informieren. Ist nur der Hausmeister greifbar, sollte man auf jeden Fall zusätzlich den Schaden schriftlich beim Vermieter anzeigen. So ist man auf der sicheren Seite und es kann einem kein Versäumnis vorgeworfen werden.