Fünftens: Frist setzen

Fünftens: Frist setzen

Reagiert der Vermieter nicht zeitnah, sollte man weder selbst aktiv werden noch eigenmächtig einen Handwerker beauftragen, sondern dem Vermieter schriftlich eine Frist setzen. Bei starken Problemen und Schäden genügen 48 Stunden, bei leichteren Schäden eine Woche.