Auch das Wasser ist in der Regel Teil der Miet-Nebenkosten. Und zwar sowohl das Frischwasser als auch das Abwasser. In manchen alten Mietverträgen wird der Wasserverbrauch noch auf alle Mieter umgelegt und jeder zahlt denselben Anteil. Üblicher ist heute ein Wasserzähler pro Wohnung – sodass jeder exakt den Anteil bezahlt, den er tatsächlich verbraucht.