Retoure I: Nur mit Kassenbon und Originalverpackung

Retoure I: Nur mit Kassenbon und Originalverpackung

Wer defekte Ware erhält, hat rechtlich gesehen einen Anspruch auf Reparatur oder Ersatz. Viele Händler weisen jedoch darauf hin, dass ein Umtausch nur mit der Originalverpackung möglich ist. Das ist allerdings Unsinn. Ist eine Ware mangelhaft, muss sie ersetzt werden. Punkt. Ebenso ist auch der Kassenbon zum Umtausch nicht nötig, wenn man anders nachweisen kann, dass und wann man die Ware in dem Geschäft gekauft hat – er erleichtert den Umtausch allerdings ungemein.