Beim Aufräumen einen Gutschein von vor zehn Jahren gefunden? Ärgerlich, denn Gutscheine verlieren laut Bürgerlichem Gesetzbuch spätestens nach drei Jahren ihre Gültigkeit. Viele haben sogar kürzere Laufzeiten. Lediglich eine Frist unter einem Jahr ist nicht zulässig, außer es handelt sich um zeitlich gebundene Events. Aber: Unabhängig vom Ausstellungsdatum läuft die Frist immer erst Ende eines Jahres ab, d. h. im April 2014 ausgestellt, ist ein Gutschein bis Ende 2017 gültig.