Keine Maklergebühren

Keine Maklergebühren

Wer eine Wohnung anmietet, muss für die Vermittlung durch einen Makler nur dann zahlen, wenn er selbst den Makler beauftragt hat, denn in Deutschland gilt das Bestellerprinzip, d. h.: Wer den Makler bestellt, muss ihn auch zahlen. Anders sieht das beim Haus- oder Wohnungskauf aus, meist teilen sich Käufer und Verkäufer die Provisionskosten, in einigen Bundesländern zahlt sie der Käufer sogar komplett alleine.