Wer eine Wohnung anmietet, muss für die Vermittlung durch einen Makler nur dann zahlen, wenn er selbst den Makler beauftragt hat, denn in Deutschland gilt das Bestellerprinzip, d. h.: Wer den Makler bestellt, muss ihn auch zahlen. Anders sieht das beim Haus- oder Wohnungskauf aus, meist teilen sich Käufer und Verkäufer die Provisionskosten, in einigen Bundesländern zahlt sie der Käufer sogar komplett alleine.