Überstunden…

Überstunden...

… müssen im Arbeitsvertrag klar geregelt sein. Wenn dort steht, dass mit dem Lohn auch alle Überstunden abgegolten sind, verstößt das gegen das Arbeitsrecht. Gegen solche Verträge kann man klagen – in der Regel bekommt der Arbeitnehmer Recht und die Überstunden müssen nachträglich voll vergütet werden.