Ein Vermögensschaden…

Ein Vermögensschaden...

… liegt vor, wenn man zum Beispiel eine Person oder ein Unternehmen so schädigt, dass diese ihren Beruf nicht mehr oder vorübergehend nicht mehr ausüben kann. Das kann, muss aber kein Personenschaden sein. Es kann etwa auch sein, wenn man als Architekt ein Betriebsgebäude falsch plant und dieses im Extremfall kollabiert. Wenn dann das Geschäft des Geschädigten stillsteht, entsteht ein Vermögensschaden.