Das Kleingedruckte

Das Kleingedruckte

Ganz wichtig, denn das führt oft zu Missverständnissen: Viele Privathaftpflicht-Versicherungen decken bis zu gewisser überschaubarer Höhe auch Vermögensschäden ab. Das gilt aber nur (!) für Vermögensschäden, die man privat verursacht. Beruflich verursachte Schäden sind grundsätzlich ausgeschlossen.