Die private Unfall-Versicherung gilt als Vorsorgeleistung. Das heißt, dass man sie in der Steuererklärung steuermindernd ansetzen kann. So holt man sich vom Finanzamt einen Teil der eingezahlten Beiträge zurück, was die Kosten zusätzlich reduziert.
Die private Unfall-Versicherung gilt als Vorsorgeleistung. Das heißt, dass man sie in der Steuererklärung steuermindernd ansetzen kann. So holt man sich vom Finanzamt einen Teil der eingezahlten Beiträge zurück, was die Kosten zusätzlich reduziert.