Dem kann und sollte man…

Dem kann und sollte man...

… mit einer Patientenverfügung vorbeugen. Dort kann man sehr genau festlegen, welchen lebenserhaltenden Maßnahmen man zustimmt und welchen nicht. Am besten füllt man das Formular in Absprache mit dem behandelnden Hausarzt aus, solange man noch gesund ist und lässt es ebenfalls notariell beglaubigen. Die Krankenhäuser sind dann an den dort festgelegten Willen gebunden.