… damit eine Patientenverfügung gültig ist, müsste man sie notariell beglaubigen lassen. Doch das stimmt nicht. Es genügt die Unterschrift, damit das Formular wirksam wird. Wer ganz sichergehen will, erneuert die Verfügung samt Datum und Signatur alle fünf Jahre – so signalisiert man, dass man das Thema nicht vergessen hat und der Wille nach wie vor gültig ist. Zwingend notwendig ist das aber nicht.