Wer Ginseng-Tee liebt und sich zum Beispiel beim nächsten Australien-Urlaub mit Ginseng eindecken will, der sollte zweimal darüber nachdenken. Denn auch Ginseng gehört zu den Pflanzen, die unter Artenschutz stehen und nicht ausgeführt werden dürfen. Auch nicht, wenn er schon verarbeitet wurde, wie zum Beispiel in Medikamenten. Also immer gut den Beipackzettel lesen!